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Änderungen im Baurecht

Wir bitten um Beachtung:

 

Die Landesbauordnung wurde geändert:

Ab sofort sind baurechtliche Anträge und Anzeigen im Kenntnisgabeverfahren
nicht mehr über das Bürgermeisteramt Cleebronn, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen. Außerdem erfolgt künftig eine Begrenzung der Nachbarbenachrichtigung auf die Fälle, in denen Nachbarn tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.

Ab 1. Juli 2024 startet das „Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn: hier weiterlesen