Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

 

 

zurück zur Sitzungliste

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 29.01.2016 um 18:30 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2015 gefassten Beschlüsse

    In der zurückliegenden Sitzung im Dezember wurde dem Stundungsantrag eines Cleebronner Gewerbebetriebs bezüglich Gewerbesteuervorauszahlung 2015 statt gegeben.
  • TOP 2

    Bürgerfragestunde

    Nach § 33 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat im Rahmen einer regulären Sitzung eine Fragestunde anberaumen. In dieser könn en Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen an den Gemeinderat vorbringen. Diese werden falls möglich sofort oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Die Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten zum Gegenstand haben, bundes- oder landespolitische Themen dürfen beispielsweise nicht vorgebracht werden. Ebenso dürfen Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet allerdings unter diesem Tagesordnungspunkt nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand vor der Sitzung im Oktober 2015 statt.

  • TOP 3

    Teilweise Erneuerung der Druck- und Fallleitung zwischen dem Pumpwerk Gabelberg und dem Hochbehälter Michaelsberg - Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe

    Der Hochbehälter Michaelsberg versorgt unter anderem die Anwesen der Botenheimer Heide, den Ortsteil Treffentrill mit dem Erlebnispark Tripsdrill und im Bedarfsfall auch das Tagungshaus auf dem Michaelsberg mit Wasser. Befüllt wird der Hochbehälter über eine Leitung, die zwischen dem Pumpwerk im Gabelberg und dem Hochbehälter Michaelsberg verläuft.

    Im Zuge der Planung der Modernisierung des Hochbehälters Michaelsberg wurde auch diese außerorts verlaufende Druck- und Fallleitung zwischen dem Pumpwerk Gabelberg und dem Hochbehälter untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass sich die 102 Jahre alte Leitung in weiten Bereichen in unzugänglichem Gelände befindet. Teilweise wurde die Leitung, insbesondere im Bereich von Schloss Magenheim, in Privatflächen verlegt. Da die Leitung in keinen Planunterlagen vollständig enthalten war, musste diese erst im Gelände geortet werden.

    Wegen des hohen Alters der Leitung sind größere Leckagen und Rohrbrüche nicht unwahrscheinlich, bzw das Risiko hierfür ist mittlerweile hoch. Solche Schäden wären im schlecht zugänglichen Gelände kaum behebbar. Gleichzeitig stellt diese Leitung aber die einzige Zuleitung zum Hochbehälter Michaelsberg dar. In einer Vorberatung hat sich der Gemeinderat daher entscheiden, nach erfolgter Sanieurng des Hochbehälters Michaelsberg die Sanierung dieser
    Leitung durchzuführen. Die Sanierung beschränkt sich auf das Teilstück zwischen Pumpwerk Gabelberg und der Zufahrt von Schloss Magenheim. Im weiterfüherenden Abschnitt weist die Leitung ein deutlich geringeres Alter auf. Die Kosten werden vom planenden Ingenieurbüro IRPS aus Stuttgart auf 285.000 € geschätzt. Diese Großinvestition ist für das Jahr 2017 vorgesehen, der Gemeinderat soll in der aktuellen Sitzung den erforderlichen Baubeschluss fassen.

  • TOP 4

    Novellierung des Kommunalverfassungsrechts – Informationen zur Änderung der Gemeindeordnung

    Der Landtag hat noch im Oktober 2015 eine Novellierung des Kommunalverfassungsrechts beschlossen. Diese Novellierung hat insbesondere im Bereich der Gemeindeordnung teilweise weitreichende und tiefgreifende Folgen. So wurden die Modalitäten beispielsweise zu Bürgerentscheiden oder auch zum Ablauf von Gemeindratssitzung deutlich verändert. Der Gemeinderat erhält in der Sitzung eine Übersicht über die geänderten Regularien sowie die Folgen für das Cleebronner Gremium aufgezeigt.

  • TOP 5

    Einbau eines Plattformlifts in der Friedrich-Hölderlin-Grundschule zur Schaffung von Barrierefreiheit im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

    Die Friedrich-Hölderlin-Grundschule verfügt derzeit über keine durchgehende Barrierefreiheit. So ist zwischen der Erdgeschossebene am Hauteingang und der Schulhofebene im Untergeschoss keine inhäusige barrierefreie Verbindung vorhanden. Somit sind weder der Musiksaal, noch das Rektorat, das Lehrerzimmer und der Pausenhof mit der Ganztagsbetreuung von der Eingangsebene aus innerhalb des Gebäudes barrierefrei zu erreichen. Insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlich als Regelfall vorgesehenen Inklusion von Kindern mit Handycap hält die Verwaltung hier Abhilfe für dringend geboten.

     

    Nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionsfähigkeit finanzschwacher Städte und Gemeinden. Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Förderung von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsfonds über drei Töpfe erfolgt.

    Ein Teil fließt in die Fachförderung Breitband, ein Teil in den Ausgleichstock und ein Teil wird nach pauschalen Maßstäben an die Städte und Gemeinden verteilt. Im Rahmen der Verteilung dieser pauschalen Förderung erhält die Gemeinde Cleebronn ein Förderbudget in Höhe von 23.005,94 €. Über diese Mittel kann die Gemeinde vor Ort im Rahme der Vorgaben des KInvFG und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift entscheiden, für welche Projekte diese Mittel eingesetzt werden. Der Zuwendungsempfänger selbst muss sich jedoch mit einem Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent  an den förderfähigen Investitionsausgaben beteiligen. Förderfähige Maßnahmen sind u. a. Lärmbekämpfung, städtebauliche Maßnahmen, Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, Unterkünfte für Flüchtlinge, energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, Luftreinhaltung, Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

     

    Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zuschussmittel in Höhe von 23.005,94 € für den Einbau eines Plattformlifts in der Friedrich-Hölderlin-Grundschule zur innhäusigen barrierefreien Verbindung der Eingangsebene mit der Pausenhofebene einzusetzen. Damit wäre es möglich, sämtliche Ebenen des Hauses barrierefrei und auch mit Rollstuhl zu erreichen. Die Kosten für den Einbau des Plattformlifts belaufen sich auf ca. 25.600 €. Der von Gemeinde selbst aufzubringende Eigenanteil für den Lift liegt somit bei circa 2.600 €.

  • TOP 6

    Bausachen

    6.1. Nachtragsbaugesuch zum Umbau eines bestehenden Wohngebäudes und einer Scheune als Mehrfamilienwohnhaus (4 Wohneinheiten), Alte Steige 3 und 5 (Vorlage Nr. 4/2016)

    6.2 Errichtung einer Terrasse aus Holz (ohne Überdachung) mit Sichtschutzzaun zu den Nachbargrundstücken, Schillerstraße 22 – Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans (Vorlage Nr. 5/2016)

     

    Zu zwei gestellten Bauanträgen ist das städtebauliche Einvernehmen erforderlich, da eine Maßnahme im unbeplanten Innenbereich liegt und eine Maßnahme die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans benötigt.

     

  • TOP 7

    Erschließung eines künftigen Wohngebietes im Bereich Steupperg

    – Beauftragung des Büros Willibald aus Bad Waldsee als Erschließungsträger

    Entgegen früherer Einschätzungen wurden die neu geschaffenen Bauflächen im Wohngebiet „Unter dem Schloss“ deutlich schneller und in größerem Umfang verkauft als angenommen. Dies führt zu der Situation, dass – von dortigen Restflächen abgesehen – keine freien und auf dem Markt verfügbaren Bauplätze in Cleebronn mehr vorhanden sind. Die im Gemeindeentwicklungskonzept angedachten Nachverdichtungen von Bauland im Siedlungsbereich sind entweder derzeit nicht durchführbar oder am Markt nicht problemlos zu positionieren.

     

    Im gültigen Flächennutzungsplan ist im Gewann „Steupperg“ die Ausweisung einer Wohnbebauung mit einer Gesamtfläche von circa 7 ha vorgesehen. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Bauflächen, einem spürbaren Siedlungsdruck aus dem Großraum Stuttgart und der aktuellen Zuwanderungsbewegungen sollte seitens der Gemeinde Cleebronn die Erschließung dieser Fläche rasch realisiert werden.

     

    Entsprechend der weit verbreiteten Praxis in den Kommunen soll das Gebiet nicht durch die Gemeinde selbst, sondern durch einen Erschließungsträger durchgeführt werden. Das Büro Willibald aus Bad Waldsee ist in der Region als Erschließungsträger mit sehr guter Reputation bekannt. Insbesondere im südlichen Landkreis Heilbronn und im angrenzenden Landkreis Ludwigsburg hat das Büro Willibald eine Vielzahl von Wohn- und Gewerbegebieten erschlossen. Nach entsprechender Vorberatung hat sich der Gemeinderat für die Beauftragung des Büros Willibald ausgesprochen. Ein formeller Beschluss hierzu soll in der aktuellen Sitzung erfolgen. 

  • TOP 8

    Bekanntgaben

  • TOP 9

    Anfragen