Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 29.04.2016 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 1
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 22. März 2016 gefassten Beschlüsse
In der zurück liegenden Sitzung im März wurde über die Ausweisung eines Sanierungsgebiets in der Ortsmitte vorberaten. Der Bürgermeister wurde zum Vollzug personalrechtlicher Entscheidungen bevollmächtigt und das Gremium stimmte einer Personalentscheidung der Evangelischen Kirchengemeinde im Kindergartenbereich zu.
- TOP 2
Bürgerfragestunde
Nach § 33 der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat im Rahmen einer regulären Sitzung eine Fragestunde anberaumen. In dieser können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen an den Gemeinderat vorbringen. Diese werden falls möglich sofort oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Die Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten zum Gegenstand haben. Ebenso dürfen Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet allerdings unter diesem Tagesordnungspunkt nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand vor der Sitzung im Januar 2016 statt.
- TOP 3
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Cleebronn II Ortsmitte“
- Vorstellung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen
„Ortsmitte“ und förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“Mit Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP Stuttgart) vom 16.03.2015 wurde dem Antrag der Gemeinde Cleebronn auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg (LSP) für das Gebiet „Ortsmitte“ stattgegeben, so dass die Phase der Vorbereitenden Untersuchungen am 18.09.2015 eingeleitet werden konnte.
Insgesamt wurde das Sanierungsverfahren mit einem vorläufigen Zuwendungsbetrag in Höhe von 700.000,-- Euro ausgestattet. Dies entspricht unter Einberechnung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 40 % einem Gesamtförderrahmen in Höhe von 1.166.666,-- Euro. Der Bewilligungszeitraum wurde zunächst auf die Dauer von acht Jahren vom 01.01.2015 bis zum 30.04.2024 festgelegt.
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Cleebronn vom 18.09.2015, welcher am 25.09.2015 veröffentlicht wurde, wurden für das Gebiet „Ortsmitte“ Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB durchgeführt. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes war dem Lageplan vom 24.07.2015 zu entnehmen.
Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen die im zentralen Ortskern gelegene Bebauung entlang der Rotbühlstraße, der Hauptstraße und den historischen Dorfkern umfassend die Backhausgasse, Schulstraße (tlw.), Brückenstraße, Bachgasse, Kirchgasse und Keltergasse. Ebenfalls liegen Teile der Bebauung entlang der Bönnigheimer Straße und Zeppelinstraße im Untersuchungsgebiet. Die Größe des Untersuchungsgebietes für die Vorbereitenden Untersuchungen beträgt etwa 3,38 ha.
Vorbereitende Untersuchungen sind nach § 141 BauGB erforderlich, um Entscheidungsgrundlagen für die Notwendigkeit, die Art und die Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten. Innerhalb der Vorbereitenden Untersuchungen werden Vorschläge für eine Neuordnung des Untersuchungsgebietes erarbeitet und die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes geschaffen. Hierzu gehören unter anderem eine Analyse der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie eine Darstellung der anzustrebenden Sanierungsziele. Die Untersuchungen sollen sich dabei auch auf die möglichen nachteiligen Auswirkungen der beabsichtigten Sanierung für die unmittelbar Betroffenen erstrecken.
Bei den Vorbereitenden Untersuchungen geht es insbesondere um die folgenden Themenkomplexe:
a) Liegen im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände vor oder bestehen bzw. drohen städtebauliche Funktionsverluste und ist somit die Notwendigkeit für Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung gegeben;
b) Aufzeigen der Möglichkeiten zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände und der bestehenden oder drohenden Funktionsverluste durch Sanierungsmaßnahmen. Darstellung der diesen Maßnahmen zugrunde liegenden Neuordnungskonzepte;
c) Durchführbarkeit der Sanierung hinsichtlich der Finanzierbarkeit der Maßnahmen und der Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten und welches Finanzierungsvolumen ist für die Gesamtmaßnahme erforderlich.
In der Sitzung werden die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Ortsmitte“ ausführlich vorgestellt und im detaillierten Ergebnisbericht zusammengestellt. Der Gemeinderat hat darauf aufbauend die Grundsätze der Sanierung und der Förderung sowie in Anschluss das konkret Sanierungsgebiet festzulegen.
- TOP 4
Erlass einer Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 43 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen vorgestellt. Der Gemeinderat ist danach in der Lage, die Grundsätze der Sanierung und der Förderung festzulegen.
Zur Durchführung der Sanierung ist der Erlass einer entsprechenden Sanierungssatzung erforderlich. Diese soll im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erlassen werden.
- TOP 5
Anschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Cleebronn
- Vergabe
Der Mannschaftstransportwagen (MTW) der Freiwilligen Feuerwehr Cleebronn stammt aus dem Jahr 1995 und ist zwischenzeitlich am Ende seiner regulären Nutzungsdauer für den normalen Einsatz angelangt. Er soll künftig noch der Jugendfeuerwehr als Transportfahrzeug dienen, da der zweite MTW, der bisher der Jugendfeuerwehr diente, nur noch mit unverhältnismäßig hohem Mitteleinsatz für eine TÜV-Prüfung ertüchtigt werden könnte. Dieser hat das Baujahr 1986. Daher soll eine Neubeschaffung des MTW für die Aktiven der Freiwillige Feuerwehr bis zu Beginn des Jahres 2017 erfolgen.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Cleebronn einen Antrag auf Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens gestellt. Im August 2015 erhielt die Gemeinde den Zuwendungsbescheid für die Festbetragsfinanzierung in Höhe von 12.500 €. Nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids muss die Maßnahme innerhalb von acht Monaten nach Bestandskraft des Bescheids, das heißt bis 18. April 2016 begonnen worden sein. Daher hat die Gemeinde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Von insgesamt drei Firmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden, hat eine Firma, die Martin Schäfer GmbH aus Oberderdingen, ein Angebot abgegeben. Der Angebotspreis des Fahrzeugs inklusive Ausbau beträgt 74.203,74 €. Die Lieferzeit beträgt 36 Wochen ab Auftragsvergabe.
Der Gemeinderat hat die Auftragsvergabe formell zu beschließen.
- TOP 6
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Steupperg“
– Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema der Neuausweisung eines Wohngebietes in dem im Flächennutzungsplan dafür vorgesehenen Bereich Steupperg befasst. Auch nach der Erschließung des Wohngebietes „Unter dem Schloss“ ist eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen in Cleebronn zu verzeichnen. Diese Nachfrage wird einerseits durch örtliche Interessenten begründet, zum anderen ist eine Nachfrage auf die Lage der Gemeinde Cleebronn in der Randzone des Verdichtungsraumes Stuttgart zurück zu führen. Zum Erhalt und eventuell zum Ausbau der örtlichen Infrastruktur ist ein moderates Wachstum der Gemeinde unabdingbar. Auch im Wettbewerb mit den Nachbarkommunen ist die Gemeinde Cleebronn auf eine wachsende Einwohnerzahl angewiesen.
Der Gemeinderat hat sich daher in den Sitzungen am 29.01.2016 und 26.02.2016 für eine Entwicklung der Gewanns Steupperg zu Wohnbaufläche ausgesprochen. Um die Realisierbarkeit zu prüfen, wurden verschiedene Planungsbüros mit Planungsaufträgen versehen. Dabei sollen die technische Realisierbarkeit, die rechtlichen Voraussetzungen und vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Das Ziel ist, möglichst noch vor der Sommerpause belastbare Zahlen zu den voraussichtlichen Erschließungskosten nennen zu können.
Eine der Grundlagen für die Ermittlung des Erschließungsaufwands ist die Festlegung des künftigen Bebauungsplangebiets. Der Gemeinderat hat also einen so genannten Aufstellungsbeschluss für einen künftigen Bebauungsplan „Steupperg“ zu fassen. Dieser Beschluss legt zunächst lediglich den räumlichen Geltungsbereich fest. Es werden noch keine Aussagen darüber getroffen, wo künftige Bauflächen liegen werden, wie die Grundstückseinteilung aussehen kann, wo eventuelle Erschließungsanlagen sich befinden werden. Zu planungsrechtlichen Festlegungen, wie beispielsweise Art und Maß einer späteren baulichen Nutzung werden noch keinerlei Aussagen getroffen.
Die kommunale Planungshoheit obliegt dem Gemeinderat, weshalb dieser für die Beschlussfassung zuständig ist.
- TOP 7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hindenburgstraße 49“
– Aufstellungs-beschluss gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch
Für das Grundstück Flurstück 4658/2 gilt durch den Bebauungsplan “Hindenburgstraße westlich” die planungsrechtliche Festsetzung „Eingeschränktes Gewerbegebiet“. Der künftige Eigentümer des Grundstücks möchte dieses mit einem Einfamilienhaus bebauen. Diese Nutzung ist planungsrechtlich in einem eingeschränkten Gewerbegebiet – auch als Befreiung oder Ausnahme - nicht möglich. Da die unmittelbare Umgebungsbebauung zwischenzeitlich ganz überwiegend durch Wohnbebauung geprägt ist, wäre eine punktuelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen für das betroffene Grundstück möglich. Hierzu kann der Gemeinderat, sofern er dies städtebaulich befürwortet, die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB für dieses Grundstück beschließen. Der Bauherr hat einen entsprechenden Antrag an den Gemeinderat gerichtet.
- TOP 8
Gewässerschau 2016 – Bericht und weiteres Vorgehen
Am 15. und 16. März 2016 hat die Gemeindeverwaltung eine Gewässerschau durchgeführt. Bei dieser wurde eine Reihe von Verstößen gegen rechtliche Vorschriften im räumlichen zusammenhang mit den Gewässern ermittelt. Außerdem wurden Vorschläge zur Verbesserung der Gewässerökologie von den Fachbehörden unterbreitet.
Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Gewässerschau informiert. Zudem werden die einzuleitenden Maßnahmen zur Kenntnis gegeben.
- TOP 9
Mäharbeiten der Sportplätze - Vergabe
Das Beratungsbüro Kurz Kommunalberatung aus Oedheim hat 2015 für den Gemeindebauhof ein Organisationsgutachten durchgeführt. Unter anderem wurden die Organisationsabläufe auf Optimierungsmöglichkeiten untersucht. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, die zeitlich sehr umfangreichen Mäharbeiten der beiden Sportplätze künftig nicht mehr durch den Bauhof durchzuführen. Stattdessen sollte geprüft werden, ob diese Arbeiten künftig vom TSV Cleebronn erledigt werden können. Auf Anfrage hat der Verein erklärt, dass hierfür keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Für diesen Fall hat das Planungsbüro eine Vergabe an einen externen Dienstleister empfohlen. Dadurch soll das Bauhofpersonal von dieser sehr zeitintensiven Arbeit entlastet werden, was zu einer Rationalisierung der Arbeitsabläufe beiträgt. Die Verwaltung schlägt die Beauftragung der Golfplatzbetreiber GmbH vor. Diese ist für die Arbeiten gut qualifiziert und hat in der Vergangenheit bereits zeitweise die Mäharbeiten durchgeführt. Den entsprechenden Vergabebeschluss muss der Gemeinderat fassen.
- TOP 10
Bausachen
Errichtung eines Offenstalls für Pensionspferdehaltung, Herrenwiesen, Flst. Nr. 4685 - § 35 Bauen im Außenbereich
– Bauvoranfrage
Der Gemeinderat hat über zwei gestellte Bauanträge und eine Bauvoranfrage zu befinden. Die betroffenen Objekte befinden sich im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich sowie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Für letzteren Fall ist die Zustimmung zu einer Ausnahme erforderlich.
- TOP 11
Bausachen
Errichtung einer Einzelgarage mit Anbaucarport, Bönnigheimer Straße 41, Flst. Nr. 4995/4 -
§ 34 Bauen im unbeplanten InnenbereichDer Gemeinderat hat über zwei gestellte Bauanträge und eine Bauvoranfrage zu befinden. Die betroffenen Objekte befinden sich im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich sowie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Für letzteren Fall ist die Zustimmung zu einer Ausnahme erforderlich.
- TOP 12
Bausachen
Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Wohn- und Geschäftshaus, Ruit 19, Flst. 4505/2 - § 31 Abs. 1 BauGB Ausnahmegenehmigung
Der Gemeinderat hat über zwei gestellte Bauanträge und eine Bauvoranfrage zu befinden. Die betroffenen Objekte befinden sich im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich sowie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Für letzteren Fall ist die Zustimmung zu einer Ausnahme erforderlich.
- TOP 13
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016
- Verabschiedung
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurden im Entwurf in der März-Sitzung des Gemeinderats vorgestellt. Das Planwerk wurde nun endgültig ausgearbeitet und kann durch den Gemeinderat verabschiedet werden.
- TOP 14
Bekanntgaben
- TOP 15
Anfragen