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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 24.02.2017 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 27. Januar 2017 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung am 27. Januar 2017 hat der Gemeinderat die Vergütung der im Auftrag der Gemeinde tätig werdenden Tagesmütter festgelegt. Außerdem wurde über eine Ehrung Beschluss gefasst.

  • TOP 2

    Trinkwasserversorgung – Künftige Desinfektion des Trinkwassers – Nochmalige Beratung

    In der Gemeinderatssitzung im Dezember 2016 wurde dem Gremium vorgeschlagen, dass das aus den Tiefbrunnen der Gemeinde gewonnene Rohwasser vor einer Verwendung als Trinkwasser künftig gechlort werden soll. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Tatsache, dass die zur Desinfizierung des Rohwassers vorhandene UV-Anlage defekt ist. Das Rohwasser der Tiefbrunnen wird daher derzeit nicht als Trinkwasser verwendet. Eine Reparatur der UV-Anlage wäre technisch sehr aufwändig und wirtschaftlich nicht darstellbar. Das Gremium stimmte einer künftigen Chlorung nicht zu und beauftragte die Firma Kenngott mit der Erarbeitung von Alternativen. Eine nochmalige Überprüfung ergab, dass eine UV-Bestrahlung des Rohwassers nicht nur sehr aufwändig wäre, im konkreten Fall würde diese auch den rechtlichen Anforderungen an Trinkwasser nicht genügen. Diese Option scheidet daher weiterhin aus. Andere Aufbereitungsverfahren wie Nanofiltration sind extrem teuer rund bei einem relativ kleinen Wasserversorgungssystem wie in Cleebronn völlig unwirtschaftlich. Es verbleibt als einzige zulässige und realisierbare Maßnahme eine Chlorung des Wassers. Sollte dies auch unter Kenntnis dieser neuen Fakten nicht erwünscht sein, hätte dies die Stilllegung der Tiefbrunnen zur Folge. Die dann fehlende Wassermenge müsste durch eine Erhöhung des Bezugsrechts bei der Bodenwasserversorgung zugekauft werden. Dann bestünde aber auch eine 100 %-ige Abhängigkeit von der Bodenseewasserversorgung. Der Gemeinderat hat daher nochmals in dieser Sache Beschluss zu fassen.

  • TOP 3

    Bau eines Kinderspielplatzes im Wohngebiet "Auf dem Winter" - Genehmigung der Abrechnung

    In den Jahren 2015 und 2016 wurde im Bereich des Wohngebietes „Auf dem Winter“ ein Kinderspielplatz angelegt, der im Frühjahr 2016 eingeweiht werden konnte. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 29.720,75 €, die vollständig über die Spende eines Cleebronner Bürgers refinanziert wurden. Eingeplant waren für diese Maßnahme 50.000 €. Dem Gemeinderat wird die Abrechnung der Maßnahme zur Genehmigung vorgelegt.

  • TOP 4

    Neuanlage eines Urnengrabfeldes auf dem Friedhof - Genehmigung der Abrechnung

    Im Sommer 2016 wurde auf dem Friedhof eine Erdgrababteilung nach Ablauf der Ruhezeiten aufgelöst und neu angelegt. Hierbei wurden vor allem so genannte gärtnergepflegte Urnengräber aber auch normale Urnengräber angelegt. Als Haushaltsansatz wurden hierfür 25.000 € veranschlagt. Tatsächlich belaufen sich die Kosten für die Maßnahme auf 38.978,92 €. Die überplanmäßigen Kosten resultieren in erster Linie aus der sehr angespannten Auftragslage bei Gartenbaubetrieben und dem dadurch deutlich höheren allgemeinen Preisniveau. Durch Änderungen bei der Materialwahl konnten zumindest weitere 10.000 € Mehrkosten vermieden werden. Dem Gemeinderat wird die Abrechnung zusammen mit den überplanmäßigen Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt.

  • TOP 5

    Umbau und Erweiterung der Mobilfunkanlage am Michaelsberg, Flst. 5872 – Zustimmung der Gemeinde

    Auf der Ostseite des Michaelsberges befindet sich auf einem Gemeindegrundstück an der Auffahrt eine Mobilfunkstation der Deutschen Funkturmgesellschaft. Diese hat bereits mehrfach die Zustimmung zum technischen Ausbau dieser Anlage beantragt. Da mit diesem Ausbau eine enorme Vergrößerung der Antennenanlage verbunden gewesen wäre, die das Erscheinungsbild des Michaelsberges an dieser Stelle extrem nachteilig beeinflusst hätte, hat die Gemeinde diese bisher verweigert. Nun wurde eine Ausbauplanung vorgelegt, die sich optisch nur wenig von der bisherigen Situation unterscheidet. Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob die Gemeinde als Grundstückseigentümer diesem Ausbau nun zustimmt.

  • TOP 6

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung - Beschluss

    Der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2017 wurden in der Januarsitzung beraten. Nach dieser Entwurfsberatung konnten noch eventuelle Änderungen eingearbeitet werden. In der Sitzung kann nun das Planwerk endgültig verabschiedet werden.

  • TOP 7

    Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Benutzung der Obdachlosenunterkunft Mangholzgasse 6

    Aufgrund zu erwartender Zuweisung von Asylbewerbern in die Anschlussunterbringung und der damit drohenden Obdachlosigkeit dieser Personen, muss die Gemeinde mehrere derzeit leer stehende Gebäude als Obdachlosenunterkünfte ausweisen. Die in der bisherigen Obdachlosenunterkunft vorhandenen Plätze reichen nicht aus, Wohnungen oder Häuser auf dem freien Wohnungsmarkt wurden trotz permanenter Aufrufe der Gemeinde so gut wie keine zur Anmietung angeboten. Daher muss eine neue Satzung für alle denkbaren  Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde erlassen werden. Vor dem Erlass einer neuen Satzung muss die bestehende Satzung für die Unterkunft Mangholzgasse 6 zunächst aufgehoben werden.

  • TOP 8

    Neufassung der Satzung über die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

    Beim voran gegangenen Tagesordnungspunkt stand die Aufhebung der aktuell geltenden Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Mangholzgasse 6 zum Beschluss an. Mit der unter diesem Tagesordnungspunkt neu zu beschließenden Satzung soll ein einheitlicher Gebührensatz für alle potenziell ausweisbaren Obdachlosenunterkünfte festgelegt werden. Als Kalkulationsgrundlage für den Gebührensatz zur Benutzung der Unterkünfte wurde das Muster des Gemeindetags herangezogen. Der Gemeinderat hat über die erstellte Kalkulation und über die Satzung Beschluss zu fassen.

  • TOP 9

    Bausache:

    9.1 Wohnhausneubau mit Stellplätzen, Hindenburgstraße 49, Flst. 4658/2 - § 31 Bau GB Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    9.2 Neubau einer Garage auf vorhandenem Stellplatz, Schillerstraße 26, Flst. 548/1 – § 31 Abs. 1 Bau GB - Ausnahme von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Zu zwei gestellten Bauanträgen hat der Gemeinderat über beantragte Befreiungen bzw. Ausnahmen von Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beschließen.

     

     

  • TOP 10

    Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu – Neufassung der Verbandssatzung

    Die Gemeinde Cleebronn ist Gründungsmitglied des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu mit Sitz in Brackenheim, dem außer Cleebronn noch die Kommunen Brackenheim, Güglingen, Nordheim und Pfaffenhofen angehören. Hauptaufgabe des Zweckverbandes ist die Erschließung, Vermarktung und Verwaltung des interkommunalen Industriegebietes „Langwiesen“. Die Verbandssatzung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu stammt in ihrer Grundstruktur noch vom 29.12.1970. Sie wurde zwar zwischenzeitlich mehrfach in Teilbereichen geändert, im Übrigen entspricht sie aber noch dem Gründungsstand des Zweckverbandes. Dieses wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt, die den Zweckverband prüft, beanstandet. Außerdem entspricht die Satzung in ihrer Handhabung nicht mehr den heutigen Anforderungen. So sind bestimmte Satzungsregelungen zwischenzeitlich obsolet geworden, für andere tatsächliche Sachverhalte fehlt dagegen eine Satzungsregelung. Da neben umfangreichen Änderungen und Ergänzungen auch redaktionelle Überarbeitungen erforderlich werden, wird eine komplette Neufassung der Satzung angestrebt. Die Neufassung der Verbandssatzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinderäte aller Verbandsmitglieder, eines anschließenden Beschlusses der Verbandsversammlung und einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Abschließend ist noch eine öffentliche Bekanntmachung in den Mitteilungsblättern aller Verbandskommunen erforderlich.

  • TOP 11

    Bekanntgaben

  • TOP 12

    Anfragen