Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 28.04.2017 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 1
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 28. März 2017 gefassten Beschlüsse
In der nicht öffentlichen Sitzung am 28. März 2017 hat der Gemeinderat Möglichkeiten zur Änderung des Bebauungsplans „Pfefferklinge“ vorberaten.
- TOP 2
Einwohnerfragestunde
Der Gemeinderat kann im Rahmen einer regulären Sitzung eine Fragestunde anberaumen. Für den Sitzungsbetrieb wurde in Cleebronn ein vierteljährlicher Rhythmus festgelegt. Für die Ausgestaltung der Fragestunde sieht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg folgende verbindliche Regelungen vor: In dieser Einwohnerfragestunde können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen vorbringen. Diese werden in einfachen Angelegenheiten, falls möglich sofort, oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Gestellte Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten betreffen. Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten können vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet in der Sitzung nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand in der Sitzung im Januar 2017 statt.
- TOP 3
Erneuerung der Elektrotechnik am Pumpwerk Treffentrill – Vorstellung der Planung, Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe
Im August 2016 ereignete sich im Abwasserpumpwerk Treffentrill ein Störfall, bei dem die gesamte Anlage aufgrund eingedrungenen Fremdwasser ausfiel. Auch die für solche Störfälle vorgesehene Entwässerungsanlage für Fremdwasser fiel infolge des Defektes aus. Bei solchen Störfällen erfolgt normalerweise eine Benachrichtigung per automatischer SMS des Bereitschaftspersonals. Diese Benachrichtigung traf erst am nächsten Tag ein, der Grund für diese Verzögerung ist unbekannt. Eine Untersuchung der Anlage ergab, dass die aus dem Jahr 2004 stammende Elektronik bzw. Elektrosteuerung nicht mehr einwandfrei arbeitet und daher erneuert werden muss. Das Landratsamt Heilbronn als zuständige untere Wasserbehörde hat eine baldige Behebung der Mängel angeordnet, dies kann wegen der Besonderheit der Abwassersituation vor Ort nur außerhalb der Saison des Erlebnisparks erfolgen. Im Zuge dieser Erneuerung sollen das Prozessleitsystem der Anlage und insbesondere die Störmeldewege an das projektierte Prozessleitsystem der Wasserversorgung angeschlossen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme wird auf circa 93.000 € geschätzt. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Baubeschluss zu fassen und soll die Verwaltung zur Auftragsvergabe autorisieren.
- TOP 4
Sanierung des Regenüberlaufbeckens Treffentrill - – Vorstellung der Planung, Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe
Die beim vorgenannten Tagesordnungspunkt genannte aufgetretene Störung der Pumpenanlage wurde durch eindringendes Fremdwasser verursacht. Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich um Abwasser, das im angeschlossenen Speicherbecken zunächst planmäßig eingestaut wurde. Das Speicherbecken wurde beim Bau mit einer Folie gegen das Erdreich abgedichtet. Im Herbst durchgeführte Dichtigkeitsproben haben gezeigt, dass das Becken undicht ist und das Wasser daher zum Teil abfließen konnte. Das Becken muss daher ebenfalls saniert werden. Da sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, dass eine Abdichtung nur mit Folie große Schwierigkeiten bei der Reinigung des Beckens mit sich brachte, soll das Becken zu einem offenen Betonbecken umgebaut werden. Die Kosten werden sich auf rund 110.000 € belaufen. Auch hier hat der Gemeinderat einen entsprechenden Baubeschluss zu fassen und soll die Verwaltung zur Auftragsvergabe autorisieren.
- TOP 5
Breitbandversorgung Cleebronn – Vorstellung von Ausbaumöglichkeiten und Zuschussbeantragung
Die Gemeinde arbeitet bereits seit einigen Jahren an der Verbesserung der örtlichen Breitbandversorgung. So konnte 2009 mit der Telekom eine Vereinbarung abgeschlossen werden, wonach diese die Breitbandversorgung des Ortes kostenlos für die Gemeinde vorgenommen hätte, wenn sich eine ausreichende Anzahl an Interessenten gefunden hätte. Dieses Angebot wurde von der Bevölkerung leider nicht in ausreichendem Umfang angenommen, so dass die Telekom ihr Angebot zurückzog. 2014 hat die Gemeinde eine Subvention zum Breitbandausbau ausgeschrieben und hierfür kommunale Mittel zur Verfügung gestellt. Die NetCom hat daraufhin einen Ausbau vorgenommen, der aber nicht allen Anschlüssen im Ort zugutekommen kann. Der Hauptgrund hierfür ist, dass das alte Telefonnetz aus Kupfer der Telekom nicht beliebig ertüchtigt werden kann, ohne dass weitere größere Ausbauten erforderlich wären. Die Telekom wird das Ortsnetz Cleebronn nach aktuellem Stand in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich ausbauen.
Somit würde sich auf absehbare Zeit nichts in dieser Thematik ändern. Die Gemeinde hat daraufhin beim Bund einen Antrag auf Aufnahme in ein spezielles Förderprogramm gestellt. Mit diesem Förderprogramm sollen Untersuchungen der Kommunen unterstützt werden, die eine (weitere) Verbesserung der Breitbandversorgung zum Ziel haben. Erfreulicherweise wurden der Gemeinde 50.000 € für diese Untersuchungen bewilligt. Die Gemeinde hat daraufhin das Büro tkt-teleconsult aus Backnang mit der Untersuchung in Cleebronn beauftragt. Dieses Büro hat nun ein Ausbaukonzept erarbeitet, welches allerdings eine größere finanzielle Beteiligung der Gemeinde mit sich bringen würde. In der Sitzung wird das Konzept vorgestellt. Der Gemeinderat hat darüber zu befinden, ob dieses umgesetzt werden soll.
- TOP 6
6.1 Bausache:
Neubau „Sky Fly“ - See, Technik und überdachte Eingangsgebäude, Erlebnispark Tripsdrill, Flst. 6265 – Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens
6.2 Bausache:
Bau einer Terrassenüberdachung, Finkenweg 4, Flst. 1156/3 -
Befreiung gemäß § 56 Abs. 5 LBO Überschreitung der Baugrenze
6.3 Bausache:
Nutzungsänderung ehemaliger Schlecker-Markt, Keltergasse 13 / Brückenstraße 2 (Flst. 132/6) – Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens
Zu drei gestellten Bauanträgen ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
- TOP 7
Bekanntgaben
- TOP 8
Anfragen