Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 21.07.2017 um 19:30 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 1
Einwohnerfragestunde
Der Gemeinderat setzt im vierteljährlichen Rhythmus eine Einwohnerfragestunde an. In dieser Einwohnerfragestunde können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen vorbringen. Diese werden in einfachen Angelegenheiten, falls möglich sofort, oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Gestellte Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten betreffen. Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten können vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet in der Sitzung nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand in der Sitzung im April 2017 statt.
- TOP 2
Bau eines dritten Kindergartens – Vorstellung der Grundlagenplanung
Die Gemeinde Cleebronn betreibt durch den Träger Evangelische Kirchengemeinde derzeit zwei Kindergärten in Cleebronn. Im Rahmen der aktuellen Bedarfsberechnungen zeichnete sich ab, dass die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze dem gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen nicht genügen werden. Aufgrund interner Umorganisationen und des vorübergehenden verstärkten Einsatzes von Tagesmütterbetreuung konnten nochmals weitere Betreuungsplätze kurzfristig bereit gestellt werden. Auch über die vorüber gehende Einrichtung einer Übergangsgruppe zum Beispiel im Evangelischen Gemeindehaus wird derzeit nachgedacht.
Die positive Bevölkerungsentwicklung in Cleebronn mit einer relativ hohen Geburtenrate, der erfreulicherweise wieder verstärkte Zuzug von jungen Familien und Paaren nach Cleebronn und ein geändertes Nutzerverhalten lassen jedoch den Schluss zu, dass das Angebot an vorhandenen Betreuungsplätzen auf längere Dauer hin nicht ausreichen wird. Gleichzeitig muss die Gemeinde aber den Rechtsanspruch auf Stellung eines Betreuungsplatzes ab dem 1. Lebensjahr sicherstellen. Bereits heute treten die Kinder deutlich früher als bisher in den Kindergarten ein. Das Eintrittsalter hat sich dabei von bisher 3 Jahren deutlich in Richtung 2 Jahre oder 1 Jahr verschoben. Dies hat zur Folge, dass mehr Kinder länger in den Einrichtungen verbleiben und somit Plätze länger belegt bleiben. Mittelfristig dürfte der Trend des Zuzugs nach Cleebronns erhalten bleiben. Cleebronn hat sich vor allem für den angrenzenden Großraum Bietigheim-Bissingen/Vaihingen/Ludwigsburg zu einem attraktiven Wohnstandort entwickelt. Im Zusammenhang mit der angestrebten Erschließung des Gewanns Steupperg als künftiges Wohngebiet dürfte dieser Trend langfristig anhalten.
Unter Würdigung dieser Entwicklungen und der aktuellen Belegungs- und Geburtenzahlen kam die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass zusätzliche räumliche Kapazitäten geschaffen werden müssen. Anbauten an die bestehenden Einrichtungen scheiden aus unterschiedlichen Gründen aus. So wurden in den vergangenen Monaten mehrere potenzielle Standorte auf deren Eignung überprüft. Als der am ehesten zu realisierende Standort kristallisierte sich dabei ein Standort heraus, der im nördlichen Bereich der Grünanlage der Friedrich-Hölderlin-Grundschule liegt. Für diesen Standort hat das Architekturbüro Götze & Langguth aus Nordheim eine Konzeptplanung erstellt, die in der Sitzung vorgestellt werden soll.
- TOP 3
Abbruch der Gebäude Backhausgasse 8, Schützenstraße 1 und Pfefferklinge 3 – Beschluss und Ermächtigung zur Vergabe
In der städtebaulichen Rahmenplanung der Gemeinde bzw. im Gemeindeentwicklungskonzept sind mehrere Gebäude zum Abriss vorgesehen. Diese wurden von der Gemeinde in den vergangenen Jahren aufgrund des schlechten Zustands zum Zwecke des Abbruchs erworben. Für die dabei entstehenden Freiflächen sind unterschiedliche Nutzungen vorgesehen. Im Bereich der Backhausgasse wird die mittelfristige Einrichtung von Stellplätzen, die von Interessenten angemietet werden können, geprüft. Der Abriss der Gebäude Schützenstraße 1 und Pfefferklinge 3 ist im Zusammenhang mit einer städtebaulichen Gesamtlösung für dieses Areal zu betrachten. Langfristig soll hier ein Kreisverkehr die derzeit unübersichtliche Verkehrssituation verbessern. In Gesprächen mit weiteren Grundstückseigentümer konnte dieser Lösungsansatz bereits weit voran gebracht werden, so dass die Abbrucharbeiten noch kurzfristig erweitert werden könnten. Die Verwaltung wird die Arbeiten vorbereiten, beschränkt ausschreiben und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilen. Hierfür ist die Beauftragung durch den Gemeinderat erforderlich.
- TOP 4
Brandschutztechnische Nachrüstung des Kindergartens Lärchenstraße – Genehmigung der Abrechnung
Im Zuge der Wiedereinrichtung der Krippengruppe im Kindergarten Lärchenstraße wurden bei der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung hierfür umfangreiche Nachrüstungen zum Brandschutz gefordert. So musste beispielswiese ein zweiter unabhängiger Rettungsweg aus den Räumlichkeiten im Obergeschoss geschaffen werden. Hinzu kamen beispielsweise erforderliche Nachrüstungen der Türen und der Rauchmelder. Die Maßnahmen konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen und umgesetzt werden, so dass die kostenmäßige Abrechnung erfolgen kann.
- TOP 5
Genehmigung von im 1. Halbjahr 2017 eingegangenen Spenden an die Gemeinde Cleebronn
In der Regel im Halbjahresabstand werden dem Gemeinderat alle eingegangenen Spenden an die Gemeinde zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. Bis dahin darf die Verwaltung Spenden noch vorläufig und unter dem Vorbehalt der Genehmigung annehmen. In der Sitzung werden die im ersten Halbjahr 2017 eingegangenen Spenden vorgelegt.
- TOP 6
Bekanntgaben
- TOP 7
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