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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 23.02.2018 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bekanntgabe der in den nicht öffentlichen Sitzungen am 26. Januar 2018 und 8. Februar 2018 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2018 wurde eine eventuelle Flurneuordnung am Michaelsberg vorberaten. In der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 8. Februar 2018 wurde die eventuelle Neuansiedlung eines Werkes der Firma Layher im Bereich des Gewerbegebietes Langwiesen vorberaten.

     

  • TOP 2

    Einwohnerfragestunde

    Der Gemeinderat setzt im regelmäßigen Rhythmus eine Einwohnerfragestunde an. In dieser Einwohnerfragestunde können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen vorbringen. Diese werden in einfachen Angelegenheiten, falls möglich sofort, oder bei Klärungsbedarf zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Gestellte Fragen dürfen nur Gemeindeangelegenheiten betreffen. Vorschläge oder Anregungen zu konkreten Gemeindeangelegenheiten können vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet in der Sitzung nicht statt. Die letzte Bürgerfragestunde fand in der Sitzung im Oktober 2017 statt.

  • TOP 3

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2018 - Verabschiedung

    Der Gemeinderat hat am 26. Januar 2018 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2018 vorberaten. Nachdem die Sachdiskussion in der Januarsitzung abgeschlossen wurde, ist nun noch die Haushaltssatzung 2019 einschließlich der Finanz- und Investitionsplanung bis zum Jahr 2021 zu beschließen. Da bei der Vorberatung keine Änderungsvorschläge seitens des Gremiums vorgetragen wurden, kann der Haushalt in der bisher vorgelegten Form beschlossen werden.

  • TOP 4

    Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte"

    Die Gemeinde Cleebronn möchte das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ um folgende Bereiche erweitern:

    -      Bereich für den Kindergartenneubau (Botenheimer Weg)

    -      Gemeindehaus Bönnigheimer Straße 20, Flst. 80

    -      Rathausvorplatz (Teilbereiche der Keltergasse, Bachgasse, Wilhelm-Fischer-Straße, Rathausgasse)

    Im Bereich der Grundschule (Botenheimer Weg) soll in den nächsten Jahren ein Kindergartenneubau errichtet werden. Im evangelischen Gemeindehaus in der Bönnigheimer Straße 20 soll ab 1. April 2018 eine Übergangskindergruppe untergebracht werden, die dort bleibt, bis der Kindergartenneubau bezugsfertig ist. Um das Gebäude für die Interims-Kindergruppe nutzbar zu machen, wird die Gemeinde Cleebronn Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude durchführen lassen.

    Der Rathausvorplatz soll ebenfalls im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte“ umgestaltet werden. Die Erschließungsmaßnahme beinhaltet Teilbereiche der Keltergasse, Bachgasse, Wilhelm-Fischer-Straße und Rathausgasse.

    Im Rahmen des Landessanierungsprogramms, Sanierungsgebiet „Ortsmitte“, könnten diese Maßnahmen als Baumaßnahmen sowie als Erschließungsmaßnahme gefördert werden. Vor Baubeginn muss hierzu eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart stattfinden. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Bereiche im Sanierungsgebiet befinden. Dies ist derzeit nicht gegeben. Aus diesem Grund ist eine Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ erforderlich.

  • TOP 5

    Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamt-zweckverband 4IT am 01.07.2018 – Zustimmung der Gemeinde Cleebronn

    Die Gemeinde Cleebronn ist Mitglied des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIV-BF), allgemein bekannt als „Kommunales Rechenzentrum“. Dieses Rechenzentrum soll mit den weiteren vorhandenen Rechenzentren in Baden-Württemberg der Datenzentrale Baden-Württemberg beitreten und zu einem einheitlichen Rechenzentrum vereinigt werden. Hierzu sind umfangreiche Struktur- und Rechtsänderungen erforderlich. Im konkreten Fall hat die Gemeinde Cleebronn als Mitglied des KIVBF über den Beitritt des Zweckverbandes Beschluss zu fassen.

  • TOP 6

    Bekanntgaben

  • TOP 7

    Anfragen