Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

 

 

zurück zur Sitzungliste

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 20.04.2018 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zur Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Thomas Vogl für die Amtszeit 2018 - 2026

    Nach dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 14. Januar 2018 wurde der bisherige Stelleninhaber wieder zum Bürgermeister gewählt. Das Landratsamt Heilbronn hat die Rechtmäßigkeit der Wahl bestätigt, so dass diese rechtsgültig ist. Der Bürgermeister ist durch ein vom Gemeinderat aus seinen Reihen zu wählendes Mitglied in öffentlicher Sitzung zu vereidigen und zu verpflichten. Die neue Amtszeit des Bürgermeisters schließt sich direkt an die alte Amtzseit an.

  • TOP 2

    Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Thomas Vogl für die Amtszeit 2018 - 2026

    Nach dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 14. Januar 2018 wurde der bisherige Stelleninhaber wieder zum Bürgermeister gewählt. Das Landratsamt Heilbronn hat die Rechtmäßigkeit der Wahl bestätigt, so dass diese rechtsgültig ist. Der Bürgermeister ist durch ein vom Gemeinderat aus seinen Reihen zu wählendes Mitglied in öffentlicher Sitzung zu vereidigen und zu verpflichten. Die neue Amtszeit des Bürgermeisters schließt sich direkt an die alte Amtzseit an.

  • TOP 3

    Bebauungsplan "Erlebnispark Tripsdrill - 2. Bauabschnitt"

    1. Aufstellungsbeschluss

    2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

    In den letzten Jahren wurde um den Standort Erlebnispark Tripsdrill mit der Aufstellung der Bebauungspläne „Erlebnispark Tripsdrill – Erweiterung Wildparadies“ (2009) und „Erlebnispark Tripsdrill – 1. Bauabschnitt“ (2012) die Erweiterung des Freizeitparks voran gebracht. Der Ausbauschwerpunkt im Wildparadies waren die Falknerei und die Errichtung des Natur-Ressort Tripsdrill, welches sich schrittweise mit dem Bau von Baumhäusern entwickeln konnte. Im Freizeitpark zählen zu den letzten Großattraktionen die Holzachterbahn "Mammut" (2008) und die Katapultachterbahn "Karacho" (2013).

     

    Um die Wettbewerbsfähigkeit im Freizeitparksegment auf Regional- und Landesebene aufrecht zu halten, werden in der Regel im Durchschnitt alle 3 bis 4 Jahre Neuangebote von Großattraktionen erforderlich. Nur so kann auch künftig gewährleistet werden, dass die Besucherzahlen weitestgehend gehalten werden können.

    Durch die in den letzten Jahren hinzugekommenen Großattraktionen in Tripsdrill im Osten des Erlebnisparks werden die Besucherströme ungleichmäßig verteilt. Um künftig eine harmonische Besucherlenkung im Park zu bekommen, ist im Südwesten des Freizeitparks, auf der bisher als Ausweichparkplatz genutzten Fläche, die Aufstellung des Bebauungsplans „Erlebnispark Tripsdrill – 2. Bauabschnitt“ als Sondergebiet (SO) auf einer Fläche von 3,15 ha geplant. Es ist vorgesehen den bisherigen besonderen Baustil von Tripsdrill ebenfalls für diesen 2. Bauabschnitt beizubehalten. Die Planung sieht einen schrittweisen Ausbau von Attraktionen vor, der kurz- bis mittelfristig einen Teil des bisher umfassenden Parkplatzes beibehält. Es ist geplant, parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Konzept eines künftigen Parkplatzangebots und der Verkehrslenkung am Standort Tripsdrill, zu erarbeiten. Eine Vorabstimmung hat mit der Gemeindeverwaltung und dem Baurechtsamt des Landratsamts diesbezüglich stattgefunden.

     

    Für das erforderliche Bebauungsplanverfahren soll der Gemeinderat in der Sitzung des Aufstellungsbeschluss fassen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in die Wege leiten. Betreut wird das Bebauungsplanverfahren wieder vom Planungsbüro Pustal aus Pfullingen, welches auch schon die beiden genannten Verfahren kompetent betreut hat.

     

     

  • TOP 4

    Straßenbenennung im Bereich des Erlebnisparks und des Wildparadieses Tripsdrill

    Der Erlebnispark Tripsdrill besitzt für die Besucher bisher keine konkrete Anschrift. Dies führt zu der unbefriedigenden Situation, dass Besucher, die mittels Navigationsgeräten in Fahrzeugen den Park ansteuern möchten, keine Adresse hiefür eingeben können. Die Navigationsgeräte „finden“ den Park somit nicht oder leiten die Besucher fälschlicherweise zur Verwaltung in Treffentrill.

     

    Daher sind die Parkbetreiber mit der Bitte um Benennung der Zufahrtsstraßen zum Erlebnispark und zum Wildparadies an die Verwaltung herangetreten. Dies ist durch Gemeinderatsbeschluss möglich.

  • TOP 5

    Bekanntgaben

  • TOP 6

    Anfragen