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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.05.2018 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Wasserversorgung Cleebronn - Bericht des Wassermeisters Uwe Kenngott zur aktuellen Betriebssituation

    Für die Wasserversorgung Cleebronn ist seit 2017 die Firma Wasserversorgung Uwe Kenngott zuständig und verantwortlich. Herr Kenngott wird in der Sitzung anwesend sein und einen Überblick zur aktuellen Situation in der Wasserversorgung geben. Insbesondere soll das Thema Eigenwasser aus den Tiefbrunnen näher beleuchtet werden.

     

  • TOP 2

    Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 - Vorschlagsliste der Gemeinde

    Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. Das Amt des Schöffen gehört damit fraglos zu den wichtigsten und einflussreichsten Ehrenämtern. Es eröffnet die Möglichkeit zur Partizipation an staatlichen Entscheidungen und damit der unmittelbaren Ausübung von Staatsgewalt. Laienrichter tragen in erheblichem Umfang zur demokratischen Legitimation des gesamten Justizwesens bei. Als Vermittler zwischen Bevölkerung und Justiz stärkt der Laienrichter das Vertrauen in den Rechtsstaat sowie die Bereitschaft zum gesetzeskonformen Verhalten.

    Die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen Schöffenwahlausschuss unter dem Vorsitz eines Richters am Amtsgericht bzw. eines Jugendrichters. In dem Verfahren zur Vorbereitung dieser Wahl haben die Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe: sie müssen für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt.

    Die Amtszeit der gewählten Schöffen endet am 31.12.2018. Jede Gemeinde wurde nun von ihrem zuständigen Landgericht aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Im Falle der Schöffen muss die Gemeinde Cleebronn zwei Personen benennen.

    Die Verwaltung hat einen entsprechenden Aufruf im Mitteilungsblatt veröffentlich, wonach sich Interessenten für dieses Amt bewerben können. Hierauf sind mehrere Bewerbungen eingegangen, aus denen der Gemeinderat nun eine Wahl durchführen muss.

  • TOP 3

    Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 - Vorschlagsliste der Gemeinde

    Die Amtszeit der aktuell gewählten Jugendschöffen endet am 31.12.2018. Jede Gemeinde wurde nun vom Landratsamt aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen zu erstellen. Im Falle der Jugendschöffen muss die Gemeinde Cleebronn eine Person benennen. Auf einen entsprechenden Aufruf der Gemeinde im Mitteilungsblatt hat sich eine Interessentin für dieses Amt beworben.

  • TOP 4

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2018/2019

    Basis des jetzt vorliegenden Vorschlags zur Anpassung der Elternbeiträge sind die Empfehlungen der Vertreter des Gemeindetags, Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirchlichen Fachverbänden in Baden-Württemberg sowie die Beschlusslage des Gemeinderats vom 23.06.2017. Mit Schreiben vom 08.05.2017 haben der Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg darüber informiert, dass alle Verbände an der Einigung festhalten, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Die Verbände hatten sich auf eine notwendige Steigerung der Elternbeiträge i. H. v. 8 % im Kindergartenjahr 2017/2018 geeinigt, da eine Erhöhung von 3 % aufgrund des Tarifabschlusses Ende des Jahres 2015 nicht ausreichend war, um die normalen Tarifsteigerungen aufzufangen. Auch in diesem Jahr wird es eine Tariferhöhung i. H. v. 3 %, rückwirkend zum 1. März 2018, für die Beschäftigten (darunter auch Erzieher/innen) im öffentlichen Dienst geben.

    Die Gemeinde Cleebronn hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.06.2017 die Steigerung der Elternbeiträge um 8 % für das Kindergartenjahr 2017/2018 umgesetzt. Die Elternbeiträge für das Jahr 2018/2019 sollen laut damaligen Beschluss im ersten Halbjahr 2018 beschlossen werden.

    Die vorgesehene Beitragsanpassung orientiert sich an den Empfehlungen der Spitzenverbände vom 08.05.2017 zur Erhöhung der Elternbeiträge um die übliche Steigerungsrate von 3 % für das Kindergartenjahr 2018/2019.

     

  • TOP 5

    Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garage und Stellplatz, Hindenburgstraße 44/1 + /2, Cleebronn Flst. 4654/3 - städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde

    Der Bauherr plant den Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück im rückwärtigen Bereich der Hindenburgstraße, Flst. Nr. 4654/3.

     

    Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist durch den Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn nach § 34 BauGB zu beurteilen.

  • TOP 6

    Bekanntgaben

  • TOP 7

    Anfragen