Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 20.07.2018 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 1
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 22. Juni 2018 gefassten Beschlüsse
In der Sitzung am 22. Juni 2018 wurde eine beamtenrechtliche Personalentscheidung getroffen. Beratungen erfolgten zur Ansiedlung des Werkes III der Firma Layher im künftigen Gewerbegebiet Langwiesen IV und zur Planung einer dritten Kindertagesstätte.
- TOP 2
Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019
Im Rahmen der so genannten Kindergartenbedarfsplanung legt der Gemeinderat mindestens ein Mal jährlich die Anzahl und die Art der anzubietenden Kindergartenplätze fest. Maßgebliche Größen für diese Festlegung sind einerseits die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und die damit mögliche Anzahl der in den Kindergärten unterzubringenden Kinder und andererseits der örtliche Bedarf an bestimmten Betreuungsformen. Beide Größen sind naturgemäß Schwankungen unterworfen, so dass sich im Laufe der Jahre Änderungen bei Anzahl und Art der angebotenen Gruppen ergeben können. Der Gemeinderat legt somit fest, wie viele und welche Gruppen im kommenden Kindergartenjahr in den drei Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten Michaelszwerge, Kindergarten Pusteblume und Kindertagesstätte Villa Kinderbunt) angeboten werden können.
- TOP 3
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Steupperg" - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und zur Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Am 29. April 2016 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Steupperg“ gefasst. Seit der öffentlichen Auslegung des Aufstellungsbeschlusses wurden zahlreiche Grundlagenplanungen und Untersuchungen des künftigen Wohngebietes durchgeführt bzw. erstellt. Außerdem hat das mit der Erschließung beauftragte Ingenieurbüro Willibald mit allen Grundstückseigentümern im Plangebiet Gespräche zwecks des weiteren Vorgehens bezüglich einer freiwilligen Umlegung geführt. Aufgrund der Eigentümergespräche kann im gegenwärtigen Stadium zunächst nur ein Teil des geplanten Wohngebietes im Wege eines freiwilligen Verfahrens realisiert werden. Für diesen Teil des Gebietes wird nun das weitere Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Parallel hierzu erfolgen die Schritte zur freiwilligen Umlegung.
- TOP 4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Langwiesen IV" des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über das frühzeitige Beteiligungsverfahren
Ein im Zabergäu ansässiger Gewerbebetrieb (Gerüstbaubranche) beabsichtigt den Neubau eines Werks, das auf ca. zehn Hektar Fläche u.a. Gebäude für eine Verzinkerei und Produktionsanlagen sowie Lagerflächen für Rohmaterial, Endprodukte und den Versand umfassen soll. Notwendig sind zudem Mitarbeiterstellplätze und innerbetriebliche Erschließungsstraßen. Auch die notwendige Rückhaltung von Regenwasser und Ausgleichsflächen sollen planungsrechtlich abgesichert werden.
Aufgrund des gegebenen Flächenbedarfs sind an den beiden vorhandenen Standorten der Firma keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr gegeben, vor allem aufgrund regionalplanerischer Restriktionen. Für den Neubau besteht ein dringender Bedarf, da in den bestehenden Werken bereits eine maximale Auslastung erreicht ist. Insbesondere das Verzinken der Gerüstbauteile muss aufgrund der begrenzten Kapazität in den vorhandenen Werken durch Fremdfirmen, verbundenen mit den notwendigen Transporten, durchgeführt werden. Aus dieser Bedarfssituation heraus ergibt sich die Notwendigkeit für die Ausweisung von geeigneten gewerblichen Bauflächen. Der neue Standort soll im Bereich des interkommunalen Gewerbeschwerpunkts „Langwiesen“ entstehen, da hier auf Ebene des Regional- und Flächennutzungsplans bereits Bauflächen dargestellt sind, die – wie vertiefende vorbereitende (insbesondere immissionsschutzrechtliche) Untersuchungen ergeben haben – für diese Flächen- und Betriebsansprüche grundsätzlich geeignet sind. Zugleich befindet sich der geplante Standort in verkehrsgünstiger Lage zu den bestehenden Werken der Firma in Eibensbach und Güglingen.
Die Eigenart des anzusiedelnden Betriebs mit seinem Flächenbedarf, Emissionsgrad und Verkehrsaufkommen bedingt, dass Möglichkeiten der Innenentwicklung naturgemäß stark eingeschränkt sind. Zudem muss der Standort auch für künftige Entwicklungen geeignet sein, d.h. entsprechende Flächenreserven bieten. Flächen mit dieser Eignung sind im Innenbereich nicht ersichtlich. Darüber hinaus sind auch geeignete Brachflächen, wie z.B. ehemalige Militärgelände, in der näheren Umgebung nicht vorhanden. Grundsätzlich ist bei der Abwägung zu beachten, dass der Standortsicherung für diesen Betrieb im Zabergäu ein erhebliches Gewicht beigemessen wird, da er zahlreiche Arbeitsplätze und eine hohe Wertschöpfung in der Raumschaft sichert.
Der projektierte Standort befindet sich im Planungsbereich des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu, dessen Mitglied die Gemeinde Cleebronn ist. Daher hat das eigentliche Bebauungsplanverfahren nicht die Gemeinde Cleebronn durchzuführen – obwohl sich die Fläche auf Gemarkung Cleebronn befindet - sondern der Zweckverband. Daher müssen die Bürgermeister aller Verbandsmitglieder (Zaberfeld, Pfaffenhofen, Güglingen, Brackenheim, Cleebronn, Nordheim) als gesetzliche Vertreter der Gemeinde durch einen entsprechenden Ratsbeschluss in allen einzelnen Gemeinderäten zur Beschlussfassung entsprechend autorisiert werden.
- TOP 5
Wasserversorgung Cleebronn - Sanierung der Eigenwasserversorung - Baubeschluss
Die Wasserversorgung Cleebronn basiert auf zwei Säulen: Der Eigenwassergewinnung und dem Bezug von Bodenseewasser. Die Eigenwassergewinnung erfolgt durch vier Tiefbrunnen im Ruittal, deren Wasser in der Pumpstation Ruit gesammelt, mittels UV-Bestrahlung aufbereitet, in den Hochbehälter Ruit gepumpt und dort mit dem ankommenden Bodenseewasser gemischt wird. Danach erfolgt die Abgabe in das Ortsnetz.
Seit Anfang 2017 kann das in den Tiefbrunnen gewonnene Wasser nicht mehr für die Trinkwasserversorgung genutzt werden. Der Grund dafür ist eine wiederholt auftretende Trübung des Brunnenwassers, die durch die bisherige UV-Bestrahlung nicht beseitigt werden kann. Die Verwendung dieses Wassers ist daher ohne Aufbereitung nicht zulässig. Bis zu einer endgültigen technischen Lösung wird Cleebronn mit 100 % Bodenwasser versorgt. Auf Dauer soll aber aus Gründen der Versorgungssicherheit das Eigenwasser wieder genutzt werden können. Außerdem sieht auch das Land eine Nutzung eigener Wasserressourcen vor einer reinen Fremdwasserversorgung vor.
Als technische Lösung für die Trübungsproblematik wird der Einbau einer Ultrafiltrationsanlage vorgeschlagen. Die Baukosten für eine solche Anlage werden auf 246.000 € geschätzt. Jährliche Betriebskosten werden mit rund 14.500 € erwartet. Auf die Wassergebührenhöhe wird sich diese Lösung mit einer Erhöhung um rund 0,21 €/m³ auswirken. Würde man die Ultrafiltrationsanlage noch mit einer Enthärtungsmöglichkeit ausstatten, entstünden Investitionskosten von rund 474.000 € und Betriebskosten von jährlich circa 54.000 €. Damit ginge eine Wasserpreiserhöhung von rund 0,60 €/m³ einher. Eine eventuelle Förderung der Maßnahme durch das Land würden die Investitionskosten und die Gebührenerhöhung unter Umständen noch etwas verringern. Der Gemeinderat soll in der Sitzung die technische Variante für die Aufbereitungsanlage festlegen.
- TOP 6
Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn im 1. Halbjahr 2018
Die Gemeindeverwaltung darf Spenden an die Gemeinde zunächst nur unter Vorbehalt und vorläufig annehmen. Die endgültige Entscheidung über die Annahme der Spenden trifft in regelmäßigen Abständen der Gemeinderat. Aktuell werden die im 1. Halbjahr eingegangenen Spenden zur Genehmigung vorgelegt.
- TOP 7
Planung und Bau einer Kindertagesstätte - Geänderte Planung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2018 die Vorabuntersuchungen für den Bau einer Kindertagesstätte und eines weiteren Gebäudes für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule gebilligt. Ein Architekturbüro aus Stuttgart hat gegen diese Entscheidung des Gemeinderats ein Vergabeüberprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Regierungspräsidiums angestrengt. Die Vergabekammer entschied nach Prüfung des Verfahrens, dass die Gemeinde diese Planungen ohne eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistungen nicht erstellen lassen darf. Da die Gemeinde dringend zusätzliche Betreuungsplätze im Bereich der (Klein-)Kindbetreuung benötigt, soll nun die Kindertagesstätte ohne das Gebäude für die Ganztagesbetreuung realisiert werden.
- TOP 8
Erlass einer Satzung zur Erhebung der Kindergartengebühren
Für den kommunalen Kindergarten „Michaelszwerge“ werden Kindergartenentgelte in derselben Höhe wie für die kirchlichen Kirchengärten erhoben. Für die kirchlichen Kindergärten erfolgt dies über einen Nutzungsvertrag, im kommunalen Bereich soll dies als Gebühr erfolgen. Hierfür ist der Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung erforderlich.
- TOP 9
Feststellungsbeschluss zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017
Im Zuge der Umstellung der kameralen Haushaltsführung auf das doppische Neue Kassen- und Haushaltsrecht (NKHR) zum 01.01.2017 war es notwendig das gesamte Vermögen der Gemeinde Cleebronn zu bewerten. Gemeinsam mit dem Büro Kommunalberatung Kurz wurde das gesamte Anlagenvermögen der Gemeinde in den vergangenen zwei Jahren ermittelt und nach den Bewertungsrichtlinien in der Bilanz aufgenommen. Am 17.11.2017 wurden diese Ergebnisse der Vermögensbewertung anhand einer Präsentation dem Gemeinderat vorgestellt. Mittlerweile wurden alle weiteren Finanzbuchungen, Dokumentationsaufgaben und Abstimmungen mit dem Rechenzentrum abgeschlossen und die Abschlussbuchungen getätigt. Somit kann die Eröffnungsbilanz beschlossen werden.
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