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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 19.10.2018 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Waldhaushalt 2018

    Wie in jedem Jahr wird im Vorfeld der Haushaltsplanung der Waldhaushalt vorgestellt. Dabei werden für den Gemeindewald Cleebronn die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr erläutert. Außerdem werden Besonderheiten in der Bewirtschaftung angesprochen sowie ein Rückblick auf das abgelaufene Forstjahr gegeben. Die Vorstellung erfolgt durch Vertreter des Kreisforstamtes.

  • TOP 2

    Breitbandausbau - Beschluss zur Vergabe der Konzessionsausschreibung Wirtschaftlichkeitslücke

    Dieser Tagesordnungspunkt war bereits Gegenstand der Gemeinderatssitzung am 21.09.2018.

    Wie in der damaligen Sitzung erläutert, sind die Aufwendungen nach Durchführung der Ausschreibung und Auswertung der Angebote für den Ausbau der

    Breitbandversorgung deutlich höher als in der Planung absehbar. Demzufolge sind die beantragten und gewährten Zuschüsse von Bund und Land nicht ausreichend. Die Verwaltung hat sofort nach Auswertung der Angebote Aufstockungsanträge sowohl beim Bund wie auch beim Land gestellt. Bis zur September-Sitzung lag aber noch keine Entscheidung der Förderstellen vor, so dass die Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat noch nicht getroffen werden konnte. Sofern bis zur Oktober-Sitzung über die Aufstockungsanträge entschieden wurde, kann der Vergabebeschluss erfolgen.

     

  • TOP 3

    Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn: 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Beauftragung der Cleebronner Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses für den Einleitungsbeschluss

    Die Bauleitplanung – also die Festlegung künftiger Siedlungsbereiche einer Kommune – wird im Flächennutzungsplan festgelegt. Auf diesem aufbauend, werden Bebauungspläne erstellt, in denen die künftige bauliche Nutzung eines Gebietes konkret festgelegt wird. Der Flächennutzungsplan gibt dabei lediglich die Grundzüge und allgemeinen Entwicklungen vor. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zusammen mit der Stadt Brackenheim erstellt, fortgeschrieben und geändert. Für die künftige Neuausweisung von Entwicklungsflächen für den Erlebnispark Tripsdrill ist die aktuell gültige 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum 4. Mal zu ändern. Zuständig hierfür ist der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft, der sich aus Vertretern der Stadt Brackenheim und der Gemeinde Cleebronn zusammensetzt. Für diesen gemeinsamen Ausschuss sind die Vertreter der jeweiligen Kommunen vorab durch die Gemeinderäte zu beauftragen.

  • TOP 4

    Bebauungsplan "Erlebnispark Tripsdrill - 2. Bauabschnitt"

    1. Behandlung der Stellungnahme der frühzeitigen Beteiligung

    2. Auslegungsbeschluss

    In der April-Sitzung hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Tripsdrill – 2. Bauabschnitt“ gefasst. Im Anschluss wurde der Planentwurf öffentlich ausgelegt. Außerdem wurden die Träger öffentlicher Belange um deren Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen liegen mittlerweile vor und sind nun vom Gemeinderat zu behandeln. Nach der gegebenenfalls erforderlichen Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen ist der Plan erneut öffentlich auszulegen.

  • TOP 5

    Bausache: Erweiterung Gästehaus Weststraße mit Tiefgarage und 2 Stellplätzen, Strombergstraße 73 - Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Bei drei gestellten Bauanträgen sind entweder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt oder das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Somit ist eine Beurteilung über die städtebauliche Vertretbarkeit durch die Gemeinde erforderlich.

  • TOP 6

    Bausache: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz, Schützenstraße 30/1 - Städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde

    Bei drei gestellten Bauanträgen sind entweder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt oder das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Somit ist eine Beurteilung über die städtebauliche Vertretbarkeit durch die Gemeinde erforderlich.

  • TOP 7

    Bausache: Erlebnispark Tripsdrill, Neubau Erlebnisspielplatz Sägemühle mit WC-Gebäude und Wasserspeicherbecken, Flst. 6265 - Städtebaulichs Einvernehmen der Gemeinde

    Bei drei gestellten Bauanträgen sind entweder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt oder das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Somit ist eine Beurteilung über die städtebauliche Vertretbarkeit durch die Gemeinde erforderlich.

  • TOP 8

    Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2019 und 2020

    Die von der Gemeinde erhobenen Abwassergebühren müssen in regelmäßigen Abständen auf Korrektheit überprüft und bei Bedarf neu kalkuliert werden. Dies erfolgt in der Regel in jährlichen oder zweijährlichen Abständen. Für die Jahre 2019 und 2020 wurde die Kalkulation aktuell durchgeführt. Diese ergab, dass sowohl die Schmutzwassergebühr wie auch die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2019 gesenkt werden müssen. Der Gemeinderat hat über die vorgelegte Kalkulation Beschluss zu fassen. Die Änderung der Gebühren muss dann per Satzungsänderung (siehe Tagesordnungspunkt 105) erfolgen.

     

     

     

  • TOP 9

    Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Cleebronn vom 21.10.2011

    Die unter Tagesordnungspunkt 104 zu beschließenden Gebühren sind durch eine Änderung der geltenden Abwassersatzung umzusetzen. Dies erfolgt durch eine separate Änderungssatzung.

  • TOP 10

    Bekanntgaben

  • TOP 11

    Anfragen