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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 24.05.2019 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Gutachterausschuss - Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Gutachterausschuss-gebührensatzung

    Der örtliche Gutachterausschuss wird zum 1. Juli aufgrund bindender rechtlicher Vorgaben aufgelöst. An seine Stelle tritt ein bei der Großen Kreisstadt Eppingen angesiedelter gemeinsamer Gutachterausschuss. Dieser Gutachterausschuss ist für zahlreiche Kommunen im Leintal, im Verwaltungsraum Eppingen und im Zabergäu gemeinsam tätig. Jede beteiligte Kommune entsendet örtliche Mitglieder in diesen Ausschuss, aus Cleebronn sind dies zwei Gutachter. Da neben der gutachterlichen Tätigkeiten auch die gesamte Organisation und Verwaltung von Eppingen aus erfolgen werden, werden seitens der Gemeinde Cleebronn hier keine Verwaltungstätigkeiten mehr erbracht. die für diese Tätigkeiten bisher geltende Gebührensatzung ist daher per Satzung aufzuheben.

     

  • TOP 2

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2019/2020 und Änderung des Gebührenverzeichnisses der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten

    Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2019/2020 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Kommunalen Landesverbände und die vier Kirchen dafür aus, die Elternbeiträge mit einer Steigerung von 3% in Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen, zunächst nur für ein Jahr zu empfehlen.

  • TOP 3

    Bausache:

    Anbringung einer unbleuchteten Plakatanschlagtafel, Bönnigheimer Straße 31, Flst. 5324 - Städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB

    Zwei eingereichte Bauanträge betreffen Bauvorhaben im so genannten unbeplanten Innenbereich. Sie sind daher dem Gemeinderat zur Beurteilung vorzulegen, ob sich städtebaulich vertretbar sind.

  • TOP 4

    Bausache:

    Teilweise Umnutzung einer Ausstellungsfläche zu einer Ferienwohnung Hauptstraße 44, Flst. 116/1 - Städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB

    Zwei eingereichte Bauanträge betreffen Bauvorhaben im so genannten unbeplanten Innenbereich. Sie sind daher dem Gemeinderat zur Beurteilung vorzulegen, ob sich städtebaulich vertretbar sind.

  • TOP 5

    Bekanntgaben

  • TOP 6

    Anfragen