Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 26.06.2020 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 1
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die Sitzung findet vorbehaltlich der Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie von Bund und Land Baden-Württemberg statt. Kurzfristige Änderungen, Verschärfungen oder Lockerungen der Auflagen oder eine Absage sind möglich. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls am Sitzungstag auf der Homepage der Gemeinde oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung, ob und wie die Sitzung stattfinden kann.
- Die Sitzung findet in der TSV-Halle statt, da hier die erforderlichen Abstandsregelungen für Räte
und Besucher eingehalten werden können. Die Anzahl an Besucherplätzen ist dadurch auf ca. 20
eingeschränkt.
- Besucher der Sitzung müssen einen Sitzplatz einnehmen. Ein Aufenthalt in der Halle ohne Sitzplatz
oder auch in den Vor- und Nebenräumen ist nicht zulässig.
- Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-Cov-2 infizierten Person stehen oder standen, und
seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, haben keinen
Zutritt zur Sitzung.
- Personen, die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage im Ausland aufgehalten haben und
Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur haben ebenfalls
keinenZutritt zur Sitzung.
- Darüber hinaus gelten die Regelungen der Verordnungen der Ministerien des Landes Baden
Württemberg sowie der Landesregierung Baden-Württemberg.
- Das Tragen einer Gesichtsmaske, eines Tuchs oder eines Schals über Nase und Mund ist für
Besucher der Sitzung verpflichtend.
- TOP 2
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 26. Mai 2020 gefassten Beschlüsse
In der Mai-Sitzung wurde beschlossen, für den Neubau des Kindergartens einen zusätzlichen technischen Bauherrenvertreter zu benennen. Weiter wurde über eine Grundstücksangelegenheit, eine Personalangelegenheit, einen Antrag auf Jagdpreisminderung sowie über einen Zuschussantrag für eine Flurneuordnung Beschluss gefasst.
- TOP 3
Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB und örtliche Bauvorschriften „Lindenhof“ – Vorstellung städtebaulicher Varianten und Festlegung für das weitere Verfahren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 die Neuaufstellung eines Bebauungsplans „Lindenhof“ beschlossen und in seiner Sitzung am 14.02.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht.
Mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ist die so genannte Anhörung der Träger öffentlicher Belange verbunden. Diese sind insbesondere das Regierungspräsidium, das Landratsamt Heilbronn, der Regionalverband und weitere Fachbehörden, die die Planungsabsicht der Gemeinde beurteilen. Die eingegangenen Stellungnahmen waren insgesamt positiv ausgefallen, es wurden keine unüberwindbaren Hindernisse festgestellt.
In einem nächsten Schritt soll nun der Gemeinderat in seiner Sitzung den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplans endgültig festlegen. Dabei werden dann die Verkehrsführung und die Fragen der Bebaubarkeit des Plangebietes fixiert. Mit diesem Entwurf können dann die zu erwartenden Kosten der Erschließung berechnet werden. Bei dieser Festlegung handelt es sich nicht um einen Teil des formellen Verfahrens, sondern um einen Zwischenschritt. Dieser ist notwendig gewesen, da für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ein recht allgemein gehaltener städtebaulicher Entwurf verwendet wurde, der nun noch präzisiert wird und dann die Grundlage für das weitere Verfahren abbildet.
- TOP 4
Dauerhafte Nichteinziehung der Elternbeiträge für die Kindergärten und die Ganztagesbetreuung der Grundschule in den Monaten April und Mai 2020
Im Zuge der Covid19-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg die Schließung der Kindertagesstätten, der Schulen und der Betreuungsangebote an den Schulen angeordnet. Die Kommunen haben daraufhin die Elternbeiträge für diese Einrichtungen für die Monate April und Mai vorläufig nicht erhoben, die kirchlichen und freien Träger haben sich dieser Handhabung angeschlossen. Diese Entscheidung wurde zunächst vorläufig durch die Verwaltungen getroffen. Zwischenzeitlich haben die Kommunen aus dem Soforthilfepaket des Landes Kompensationszahlungen für den so entstandenen Einnahmeausfall erhalten. Daher kann bzw. muss von einer Einziehung dieser Beiträge dauerhaft abgesehen werden. Zuständig für diese endgültige Entscheidung ist der Gemeinderat.
- TOP 5
Änderung des Mietvertrags mit der Vodafone GmbH aufgrund der Errichtung einer Hochfrequenzanlage (5G/ LTE) – Schulstraße 1
Die Vodafone GmbH betreibt bereits seit vielen Jahren eine Mobilfunkanlage auf dem Bürgerhaus Alte Schule. Im Zuge der Einführung der 5G-Technologie möchte die Vodafone den Standort technisch ausbauen. Hierzu ist eine Änderung des Mietvertrags erforderlich, über die der Gemeinderat entscheiden muss.
- TOP 6
Bausache: Umbau des Dachgeschosses sowie Anbau eines Aufzuges an das bestehende Wohnhaus im Gabelberg 30, Flst. 154 – Städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde
Das zur Genehmigung beantragte Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich, der nicht von einem Bebauungsplan überplant ist. Somit muss die Gemeinde gegenüber der Baurechtsbehörde beurteilen, ob sie das Vorhaben städtebaulich für Vertretbar hält.
- TOP 7
Bekanntgaben
- TOP 8
Anfragen