Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

 

 

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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 19.01.2021 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 1

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

    • Die Sitzung findet in im Festsaal der Weingärtnergenossenschaft Cleebronn-Güglingen statt, da hier die erforderlichen Abstandsregelungen für Räte und Besucher eingehalten werden können. Die Anzahl an Besucherplätzen ist dadurch auf 10 Personen beschränkt.
    • Besucher der Sitzung müssen einen Sitzplatz einnehmen. Ein Aufenthalt im Gebäude  ohne Sitzplatz oder auch in den Vor- und Nebenräumen ist nicht zulässig.
    • Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-Cov-2 infizierten Person stehen oder standen, und seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, haben keinen Zutritt zur Sitzung.
    • Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur haben ebenfalls keinen Zutritt zur Sitzung.
    • Darüber hinaus gelten die Regelungen der Verordnungen der Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie der Landesregierung Baden-Württemberg.
    • Beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes ist eine Gesichtsmaske o.ä. zu tragen. Auch während der Sitzung ist das Tragen einer Maske o.ä. wegen der aktuellen Infektionslage Pflicht.
  • TOP 2

    Antrag von Gemeinderat Markus Langjahr auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat – Nochmalige Behandlung

    Gemeinderat Markus Langjahr (Pro Cleebronn) hat sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2020 diesen Antrag mit zwei Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen bei Abwesenheit von zwei Gemeinderäten abgelehnt. Der Bürgermeister hat am 21. Dezember 2020 gemäß § 43 Abs. 2 GemO diesem Beschluss wegen Rechtswidrigkeit widersprochen und das Kommunalamt des Landratsamtes Heilbronn zwecks Klärung des weiteren Vorgehens kontaktiert. Das Kommunalamt hat die Einschätzung der Verwaltung inzwischen bestätigt, wonach Gemeinderat Langjahr einen Rechtsanspruch auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat hat: Durch die glaubhafte Geltendmachung von beruflichen Gründen seien die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 4 GemO für ein Ausscheiden erfüllt. Gemeinderat Langjahr sei häufig aus beruflichen Gründen ortsabwesend, daher sei ihm eine Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates nicht mehr zumutbar. Der Gemeinderat müsse in solchen Fällen einem entsprechenden Antrag zwingend zustimmen, es bestünde hier kein Ermessensspielraum. Daher war die Ablehnung nicht zulässig.

    Der Gemeinderat muss in Fällen eines Widerspruchs durch den Bürgermeister innerhalb von drei Wochen nach der Beschlussfassung nochmals über den strittigen Tagesordnungspunkt Beschluss fassen. Wegen der Betriebsferien des Nussbaum-Verlags konnte innerhalb dieser drei Wochen die zweite Sitzung nicht einberufen werden, da diese öffentlich sein muss und daher eine vorherige öffentliche Bekanntmachung über das Mitteilungsblatt erforderlich ist. Nach Ablauf der drei Wochen tritt somit wieder der ursprüngliche Rechtszustand ein, der von Gemeinderat Langjahr gestellte Antrag gilt daher rechtlich als nicht behandelt. Daher wurde mit dem Kommunalamt vereinbart, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Januar 2021 im Rahmen einer zusätzlichen Sitzung der Sachverhalt nochmals dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.