Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 25.06.2021 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 69
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung am 18. Mai 2021 gefassten Beschlüsse
In der vergangenen nicht öffentlichen Sitzung wurde ein Antrag auf Grunderwerb im Bereich Sportplatz abgelehnt.
- TOP 70
Erweiterung und Umbau des Feuerwehrgerätehauses – Beauftragung von Fachplanern
Nachdem die Gemeinde im Rahmen eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens (betreut durch die Kanzlei iuscomm) das Architekturbüro Feyerabend aus Besigheim mit der Planung der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses beauftragt hat, steht nun die Auswahl und Beauftragung der Fachplaner (z.B. Heizung-Sanitär-Planung) zur Entscheidung an.
- TOP 71
Bausache: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Nutzungsänderung Keller zur Wohnung, Schillerstraße 18
Zu drei eingereichten Bauanträgen ist die städtebauliche Beurteilung der Gemeinde erforderlich, da sich die geplanten Projekte entweder in einem Gebiet ohne Bebauungsplan befinden oder Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen erforderlich sind.
- TOP 72
Bausache: Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit zwei Carports, Schützenstraße 15
Zu drei eingereichten Bauanträgen ist die städtebauliche Beurteilung der Gemeinde erforderlich, da sich die geplanten Projekte entweder in einem Gebiet ohne Bebauungsplan befinden oder Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen erforderlich sind.
- TOP 73
Bausache: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Bachgasse 12
Zu drei eingereichten Bauanträgen ist die städtebauliche Beurteilung der Gemeinde erforderlich, da sich die geplanten Projekte entweder in einem Gebiet ohne Bebauungsplan befinden oder Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen erforderlich sind.
- TOP 74
Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2021/2022 und Änderung des Gebührenverzeichnisses der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2021/2022 verständigt. Die Gemeinde Cleebronn orientiert sich bei der Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergarten immer an den diesen gemeinsamen Empfehlungen. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages, und der Kirchenleitungen haben sich angesichts der permanenten Kostensteigerungen im Bereich der Kinderbetreuung aber auch unter Berücksichtigung der Pandemieauswirkungen darauf verständigt, für das Kindergartenjahr 2021/2022 eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent zu empfehlen. Wegen der Ausnahmesituation durch die Covid19-Pandemie gilt diese Empfehlung zunächst nur für ein Kindergartenjahr und nicht wie sonst üblich für zwei Kindergartenjahre. Der Gemeinderat hat über die zu ändernden Beträge zunächst Beschluss zu fassen. Dieser Beschluss gilt für die Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, die die neuen Beiträge über ihre Benutzungsordnung gegenüber den Eltern festlegen. Für die kommunalen Einrichtungen ist zur Umsetzung eine Änderung der entsprechenden Gebührensatzung erforderlich (siehe TOP 75), da die Kindergartengebühren bei der Gemeinde per Satzung erhoben werden. Die Beiträge sind in den unterschiedlichen Einrichtungen identisch.
- TOP 75
Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn
Wie bei TOP 74. ausgeführt, erhebt die Gemeinde für ihre kommunalen Kindergärten die Elternbeiträge durch eine Gebührensatzung. Wie bei anderen Gebühren auch (z.B. Wasserversorgungsgebühren) ist bei einer Änderung der Gebührenhöhe eine Änderung der entsprechenden Satzung erforderlich.
- TOP 76
Anpassung der Elternbeiträge für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
Der Gemeinderat hat 2019 beschlossen, dass die Gebühren für das kommunale Betreuungsangebot an der Grundschule im selben Maße angepasst werden sollen, wie die Beiträge für die Kindergärten. Damit sollen beide Nutzergruppen gleichbehandelt werden. Daher steht zum Schuljahr 2021/2022 eine Anpassung der Nutzungsentgelte im selben Umfang an wie unter TOP 74 bei den Kindergärten erläutert.
- TOP 77
Unterhaltung der Straßenbeleuchtung – Auftrag zum Austausch von Lichtmasten
Die Gemeinde hat im Jahr 2013 wie die meisten Kommunen im Umkreis aufgrund rechtlicher Änderungen im Konzessionsrecht das Straßenbeleuchtungsnetz von der EnBW erworben. Mit diesem Erwerb gingen auch die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten auf die Kommune über. So muss die Gemeinde in regelmäßigen Abständen zum Beispiel die Standsicherheit der Lampenmasten prüfen und bei Bedarf diese austauschen. Aktuell stehen rund 30 Masten aufgrund ihres technischen Zustandes zum Austausch an. Der Gemeinderat hat die Beauftragung zu beschließen.
- TOP 78
Bekanntgaben
- TOP 79
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