Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 25.03.2022 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 28
Feststellung der Jahresrechnung 2018 - Nochmalige Beschlussfassung
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung vom 22.10.2019 vom Gemeinderat festgestellt. Der Feststellungsbeschluss entsprach jedoch laut der Kommunalaufsicht formell nicht der Vorlage nach Anlage 20 VwV des Produkt- und Kontenrahmens (zu § 95 Abs. 1 GemO) und muss daher erneut vom Gemeinderat festgestellt und im Anschluss öffentlich bekanntgemacht und ausgelegt werden. Inhaltlich ändert sich dadurch jedoch nichts.
- TOP 29
Festellung der Jahresrechnung 2019 - Nochmalige Beschlussfassung
Auch für den Jahresabschluss 2019, der am 24.07.2020 festgestellt wurde, hat die Kommunalaufsicht festgestellt, dass dieser einer formellen Vorgabe nicht entsprach. Auch dieser Abschluss wird daher formell nochmals festgestellt und dann öffentlich bekannt gemacht.
- TOP 30
Festellung der Jahresrechnung 2020
Die Jahresrechnung 2020 stellt dagegen einen „echten“ Abschluss dar, da diese bisher vom Gemeinderat nicht festgestellt wurde. Mit der Jahresrechnung findet das Haushaltsjahr 2020 seinen formellen Abschluss. Im Rechenschaftsbericht wird aufgezeigt, inwieweit die Haushaltsplanung eingehalten werden konnte und wo sich Abweichungen ergeben haben.
- TOP 31
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 – Verabschiedung und Beschluss der Haushaltssatzung
In der Gemeinderatssitzung am 25.02.2022 wurde der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2022 vorgestellt. Hierzu erfolgte eine detallierte Darstellun der wichtigsten Kennzahlen und finanziellen Entwicklungen der Gemeinde. In der aktuellen Sitzung kann nun das Planwerk verabschiedet und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
- TOP 32
Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Mäuerlesäcker 1 - Verlängerung der Befristung der Baugenehmigung bis 31.12.2025
Die Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Heilbronn zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in den Mäuerlesäckern ist baurechtlich bis Ende des Jahres befristet genehmigt. Aufgrund der – bereits vor dem Krieg in der Ukraine – wieder deutlich gestiegenen Anzahl an geflüchteten Menschen benötigt der Landkreis die Wohnanlage weiterhin. Daher wurde seitens des Kreises eine Verlängerung der Genehmigung bis Ende 2025 beantragt. Auch unter dem Eindruck der jüngsten Entwicklungen befürwortet die Verwaltung die Verlängerung der Genehmigung.
- TOP 33
Bekanntgaben
- TOP 34
Anfragen