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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 22.07.2022 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 79

    Bekanntgabe von in der nicht öffentlichen Sitzung am 28.06.2022 gefassten Beschlüssen

    In der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2022 wurde über eine Personalangelegenheit Beschluss gefasst. Weiter wurde über den aktuellen Planungsstand zum projektierten Wohngebiet „Lindenhof“ informiert.

  • TOP 80

    Einwohnerfragen

    Im vierteljährlichen Rhythmus besteht zu Beginn der jeweiligen Gemeinderatssitzung für die Einwohner die Möglichkeit, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen.

  • TOP 81

    Erhöhung der Entschädigungszahlungen an die Cleebronner Tagesmütter

    Die durch die Gemeinde Cleebronn zur Betreuung von Kindern eingesetzten Tagesmütter haben eine Erhöhung ihrer Vergütung beantragt. Da es seit 2017 keine Erhöhung gab und das Betreuungsangebot für die Gemeinde Cleebronn ein wichtiges Angebot darstellt, wird vonseiten der Verwaltung empfohlen, der beantragten Erhöhung zuzustimmen. 

  • TOP 82

    Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn im ersten Halbjahr 2022

    Spenden, die an die Gemeinde geleistet werden, dürfen durch die Verwaltung zunächst nur vorläufig angenommen werden. Für die endgültige Genehmigung der Annahme ist der Gemeinderat zuständig. 

  • TOP 83

    Bausache: Mangholzgasse 2, Flst. 4965/3, Nutzungsänderung Umbau der Büroräume in Wohnräume

    Die eingereichten Bauanträge betreffen Grundstücke, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Daher hat die Gemeinde die städtebauliche Veträglichkeit mit der Umgebungsbebauung zu beurteilen.

  • TOP 84

    Bausache: Botenheimer Weg 21, Flst. 441, Aufstockung und Einbau einer Wohnung in das ehemalige Wirtschaftsgebäude

    Die eingereichten Bauanträge betreffen Grundstücke, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Daher hat die Gemeinde die städtebauliche Veträglichkeit mit der Umgebungsbebauung zu beurteilen.

  • TOP 85

    Bausache: Steuppergstraße 6+8, Flst.24+25 Anbau eines Windfangs im Erdgeschoss und eines Balkons im Obergeschoss sowie Erstellung von zwei Stellplätzen

    Die eingereichten Bauanträge betreffen Grundstücke, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Daher hat die Gemeinde die städtebauliche Veträglichkeit mit der Umgebungsbebauung zu beurteilen.

  • TOP 86

    Bekanntgaben

  • TOP 87

    Anfragen