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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.09.2020 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 105

    Bekanntgabe der in den nicht öffentlichen Sitzungen am 24. Juli 2020 und 4. August 2020 gefassten Beschlüsse sowie eines Beschlusses im Wege des schriftlichen Verfahrens nach § 37 Abs.1 GemO

    In der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2020 wurden keine Beschlüsse gefasst, sondern nur Beratungen zu einem möglichen Weinausschank Im Bereich Näser durchgeführt.

    Am 4. August 2020 wurde in einer nicht öffentlichen Sondersitzung die Neubesetzung der Stelle der Leitung der Kämmerei durchgeführt. Zur neuen Kämmerin der Gemeinde wurde Frau Manuela Haug aus Löchgau gewählt, die derzeit noch als Kämmerin der Gemeinde Freudental tätig ist.

    Im schriftlichen Verfahren nach § 37 Abs. 1 GemO wurde der Versetzung des bisherigen Kämmerers Pascal Hirsch zur Stadt Asperg auf 1. September 2020 zugestimmt.

  • TOP 106

    Bausache: Errichtung eines Geräteschuppens, Flst. 3685 Gewann Hasenbühl; städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde im Außenbereich

    Der geplante Geräteschuppen befindet sich im so genannten Außenbereich. Für Bauvorhaben im Außenbereich ist grundsätzlich das städtebauliche Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein, die aber von der Baurechtsbehörde zu prüfen sind.

  • TOP 107

    Bausache: Nutzungsänderung Wohnhaus zu vier Ferienwohnungen, Bönnigheimer Straße 38; städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde im unbeplanten Innenbereich

    Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und ist somit vom Gemeinderat auf städtebauliche Verträglichkeit mit der Umgebungsbebauung zu prüfen und zu bewerten.

  • TOP 108

    Bausache: Errichtung eines Carports, eines Wintergartens, einer Terrassenüberdachung und eines Schuppens, Gartenweg 3 – nachträgliche Genehmigung; städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde; städtebauliches Einvernehmen der Gemeinde im unbeplanten Innenbereich

    Auch dieses Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und ist somit vom Gemeinderat auf städtebauliche Verträglichkeit mit der Umgebungsbebauung zu prüfen und zu bewerten. Dies gilt auch bei nachträglich beantragten Genehmigungen von bereits existenten Objekten.

  • TOP 109

    Flurneuordnung Michaelsberg:

    1.  Zustimmung zum Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplanes

    2.  Einvernehmen über Linienführung und Ausbaustandard der im Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen öffentlichen

         Feld- und Waldwege

    3.  Übernahme der Pflege der im Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen landschaftspflegerischen Anlagen

     

    Das Verfahren zur Flurneuordnung am Michaelsberg ist so weit fortgeschritten, dass der Gemeinde nun die endgültige Planung und spätere Ausgestaltung der Neuordnung beschließen kann. Hierfür sind mehrere Verfahrensbeschlüsse zu fassen, damit die Maßnahme dann 2021 baulich umgesetzt werden kann.

  • TOP 110

    Planung und Bau einer Kindertagesstätte im Botenheimer Weg – Festlegung des Ausbaustandards für die Erschließung

    Für den Bau des Kindergartens im Botenheimer Weg wurde als grundsätzliche Vorgehensweise eine Aufteilung der Gesamtmaßnahme auf drei größere Teilkomplexe festgelegt. Das Verfahren rund um die hochbaumäßige Abwicklung wurde bereits 2019 auf den Weg gebracht, die Außenanlagen (v.a. der Spielbereich) wurden im Juli 2020 planerisch endgültig festgelegt. Bezüglich der straßenmäßigen Erschließung wurden dem Gemeinderat im September 2019 der technische Lösungsansatz, die Ausdehnung und Funktionalität durch das Büro i-motion vorgestellt.

    Noch nicht festgelegt wurde der konkrete technische Ausbaustand der Flächen. Zur Diskussion standen bereits im September 2019 ein Anlegen der Stellplätze und Straßenflächen mit einer wassergebundenen Decke, ein Vollausbau in Asphalt oder eine Pflasterung mit Versickerung des Oberflächenwassers. Konkret vorgeschlagen wird nun eine Pflasterung.

  • TOP 111

    Mitteilungsblatt der Gemeinde - Redaktionsstatut

    Durch eine Änderung der Gemeindeordnung wurde dort der § 20 Absatz 3 eingefügt. Dieser sieht vor, dass den Fraktionen des Gemeinderates Gelegenheit zu geben ist, ihre Auffassung zu bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Die Sicherstellung dieses Rechts macht die Regelung durch ein verbindliches Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde erforderlich. 

     

    Ein formelles Redaktionsstatut gab es bislang in Cleebronn nicht, statt dessen wurde nach orientierenden Richtlinien gearbeitet. Bei dieser Gelegenheit soll dies nun in Form eines offiziellen Redaktionsstatuts geregelt werden.

  • TOP 112

    Bekanntgaben

  • TOP 113

    Anfragen