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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 24.07.2020 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 84

    Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 26. Juni 2020 gefassten Beschlüsse

    In der nicht öffentlichen Sitzung wurde über einen möglichen Grundstücksverkauf sowie die Preisfestsetzung hierfür Beschluss gefasst.

  • TOP 85

    Neubau Kindertagesstätte Botenheimer Weg – Gestaltung der Freianlagen  

    Für den Genehmigungsprozess der Kindertagesstätte im Botenheimer Weg wurde mit der Baurechtsbehörde abgestimmt, dass für das Gesamtprojekt zwei getrennte Bauanträge zeitlich versetzt eingereicht werden. Damit konnte die Genehmigung des Gebäudes bereits bearbeitet werden, ohne dass auf den konkreten Antrag der Außenanlagen gewartet werden musste. Der Bauantrag für den Gebäudeteil wurde bereits vor rund einem dreiviertel Jahr beim Landratsamt eingereicht. Zwischenzeit konnte die Planung für den Außen- und Freibereich ausgearbeitet werden. Diese war zeitintensiv, da ein Teil der Freianlagen sich laut den amtlichen Überschwemmungsgebietskarten des Landes Baden-Württemberg im Überflutungsbereich eines 100-jährigen Hochwassers befänden. Die Gemeinde musste zur Genehmigungsfähigkeit daher zunächst ermitteln, in welchem Umfang in das Überschwemmungsgebiet eingegriffen werden muss und wie dieser Eingriff minimiert bzw. ausgeglichen werden kann. Die Freianlagen wurden daher zunächst im Entwurf planerisch so gestaltet, dass sie einen möglichst kleinen Eingriff generieren. Allerdings unter Inkaufnahme, dass nicht alle wünschenswerten Anlagen möglich gewesen wären. Die Berechnung des Eingriffs / Ausgleichs wurde durch ein Fachbüro durchgeführt. Dabei stellte sich zur Überraschung aller heraus, dass die vom Land festgelegte Hochwasserlinie nicht korrekt war, sondern weniger Gebiet als angenommen in Anspruch nimmt. Diese Prüfung hat alleine mehrere Wochen bis Monate in Anspruch genommen. Mit diesem Ergebnis hat die Gemeinde nun aber einen größeren Gestaltungsspielraum für die Freianlagen, so dass diese nochmals aktualisiert und verbessert wurde. Die Anlage ist mit der Einrichtungsleitung abgestimmt und soll dem Gemeinderat nun zur Festlegung vorgelegt werden.

  • TOP 86

    Kommunales Betreuungsangebot an der Grundschule – Bericht der Leiterin

    Die Gemeinde Cleebronn betreibt seit 2008 ein kommunales Betreuungsangebot an der Grundschule im Rahmen des Modells „verlässliche Grundschule“. Im Laufe der Jahre wurde dieses Angebot bedarfsorientiert ausgebaut und umfasst heute im Regelbetrieb eine Ganztagsbetreuung mit Möglichkeit des Mittagessens. Damit war die Gemeinde Cleebronn eine der ersten Kommunen in dieser Größenordnung, die ein solches Angebot aufbaute. Heute ist das Angebot fester Bestandteil des Schulbetriebs an unserem Ort. Zwar konnte und kann – bedingt durch die Corona-Pandemie – das Betreuungsangebot derzeit nicht in der bekannten Form und zeitlichen Ausdehnung durchgeführt werden. Dennoch soll das Regelangebot durch die Leiterin der Einrichtung, Frau Marion Hocker vorgestellt werden. Dabei kann auch ein Bericht zu der aktuellen Inanspruchnahme sowie der besonderen aktuellen Situation erstattet werden. 

  • TOP 87

    Einwohnerfragen

    Turnusgemäß finden die Einwohnerfragestunden im vierteljährlichen Rhythmus statt. Die im April vorgesehene Einwohnerfragestunde musste aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen. Unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften ist dies nun wieder möglich. Die Fragen werden in der Sitzung aufgenommen, geprüft und die Antworten hierzu – in datenschutzrechtlich zulässiger Form - auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

  • TOP 88

    Bausache: Aufstellen eines Werbebanners auf Acker, Balzhof 2, Flst. 1900

    Das Werbebanner befindet sich um Außenbereich und ist daher laut Landratsamt von der Gemeinde auf städtebauliche Verträglichkeit zu beurteilen.

  • TOP 89

    Jahresrechnung 2019

    Mit der Jahresrechnung findet ein Haushaltsjahr seinen formellen Abschluss. Begonnen hat das Haushaltsjahr planerisch mit der Beratung des Entwurfs des Haushalts 2019 am 14.12.2018. Beschlossen wurde der Haushalt als Satzung dann am 18.01.2019. Da innerhalb des Haushaltsjahres keine signifikanten Abweichungen und Änderungen aufgetreten sind, die einen Nachtragshaushalt erforderlich gemacht hätten, wurde stattdessen am 22.10.2019 ein Finanzzwischenbericht dem Gemeinderat vorgelegt. Nun kann das Haushaltsjahr 2019 abgeschlossen und die Jahresrechnung dem Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt werden.

  • TOP 90

    Finanzzwischenbericht 2020

    Das Haushaltsjahr 2020 ist aus mehreren Gründen ungewöhnlich. So konnte der Entwurf des Haushalts erst relativ spät am 14.02.2020 beraten werden, da die für die Planung erforderlichen Grundlagen in belastbarer Qualität erst sehr spät vorlagen. Der Beschluss des Haushalts erfolgte dann am 24.04.2020. Seit März 2020 befinden sich die öffentlichen Haushalte in einem starken Wandel. Waren die Vorjahre von einer stetigen Einnahmensteigerung geprägt, muss ab 2020 erstmals wieder mit sinkenden Einnahmen gerechnet werden, in allererster Linie aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Schwierigkeit bei der Beurteilung der Auswirkungen liegt darin, dass es hierfür keine allgemein gültige Berechnungsgrundlage oder Maßstäbe gibt. Selbst die für die Kommunen wichtige Gewerbesteuer kann nur bedingt für eine Beurteilung herangezogen werden. Letztlich stellt jede einzelne Kommune einen separaten Einzelfall dar, der auch nur individuell beurteilt werden kann. Unter Auswertung der bislang vorliegenden Kenntnisse und Entwicklungen wird dem Gemeinderat daher ein Finanzzwischenbericht vorgelegt. Aus diesem können die zumindest konkret feststehenden Entwicklungen entnommen werden. Weitere Prognosen sind im Augenblick eher schwierig, weshalb auch die Erstellung eines Nachtragshaushalts derzeit keinen Sinn macht.

  • TOP 91

    Raumsituation Feuerwehrgerätehaus - Weitere Planungsschritte

    Gemeinderat und Verwaltung haben sich im April dafür ausgesprochen, vorerst keine weiteren Planungsschritte zu diesem Thema in die Wege zu leiten, da zunächst der Ausgang des Zuschussverfahrens und die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Kommune abgewartet werden sollten. 

    Zwischenzeitlich sind die beantragten Zuschüsse bewilligt, daher muss die Gemeinde innerhalb der nächsten 10 Monate zumindest die planerische Beauftragung vornehmen. Bezüglich der finanziellen Entwicklung der Gemeinde kann bis auf weiteres nur eine grobe Einschätzung vorgenommen werden. Wenn nun aber zumindest die planerische Schiene nicht beschritten wird, verfallen die gewährten Zuschüsse. Da vor einer Beauftragung eines Planungsbüros ein transparentes und diskriminierungsfreies Wettbewerbsverfahren zwischen mindestens drei Architekturbüros stattfinden muss und dieses neben Kosten auch Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte dieses Verfahren jetzt angestoßen werden, damit im Herbst dann eine Festlegung auf ein Planungsbüro erfolgen kann. Dies gilt fördertechnisch dann als Beginn der Maßnahme. Daher schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat jetzt vor, das Auswahlverfahren nun zu starten.

  • TOP 92

    Neubau Kindertagesstätte Botenheimer Weg -  Beauftragung des Ingenieurbüros 

    i-motion aus Ilsfeld zur Erschließungsplanung (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Wasser und Abwasser)

    Für die ingenieurtechnische und verkehrsmäßige Erschließung des künftigen Kindergartens am Botenheimer Weg wurden die bisherigen Untersuchungen und Planungen durch das Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld aufwandsbezogen auf Stundenbasis abgerechnet. Für die endgültige Planung für den zweiten Bauantrag (siehe auch TOP 85) sowie für die Durchführung und Betreuung soll das Büro i-motion nun endgültig beauftragt werden. Das Büro konnte und kann in größerem Umfang auf die Ergebnisse der Machbarkeitstudie eines Sporthallenbaus aus den Jahren 2010 und 2013 aus demselben Haus zurückgreifen. 

  • TOP 93

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2020/2021 und Änderung des Gebührenverzeichnisses der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten

    Die kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg haben sich dafür ausgesprochen, an dem Ziel, rund 20 % der Aufwendungen im Kinderbetreuungsbereich durch Elternbeiträge zu finanzieren, festzuhalten. Im Kindergartenjahr 2019/2020 wurden 3,0 % Gebührenanpassung vorgeschlagen und in Cleebronn auch so umgesetzt. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 wird eine Anpassung um 1,9 % empfohlen. Diese Steigerung basiert vor allem auf den erhöhten Kosten der Träger für Hygienemaßnahmen sowie auf den steigenden Personal- und Sachkosten. Mit dieser Steigerung wird zwar eine gewisse Kompensation der Einnahmeausfälle der Kommunen erreicht, sie reicht aber nicht aus, um alle entstandenen Mehrkosten und Ausfälle abzudecken. Andererseits werden die Eltern durch die 1,9 % in der aktuellen schwierigen Situation nicht über Gebühr belastet. Die Gebührenanpassung gilt für alle Cleebronner Betreuungseinrichtungen.

  • TOP 94

    Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn

    Die Erhebung von Elternbeiträgen für die beiden kommunalen Kindergärten Michaelszwerge und neu Steuppergzwerge erfolgt auf der Basis einer Satzung. Daher ist bei Gebührenänderungen auch eine Satzungsänderung erforderlich.

  • TOP 95

    Anpassung der Elternbeiträge für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

    Im Rahmen der letztjährigen Anpassung der Elternbeiträge für das kommunale Betreuungsangebot an der Grundschule hat sich der Gemeinderat grundsätzlich dafür ausgesprochen, die Gebühren künftig analog zu den Kindergärten regelmäßig anzupassen. Daher sollen auch die Gebührensätze für die Betreuung an der Grundschule um 1,9 % angepasst werden.

  • TOP 96

    Bekanntgaben

  • TOP 97

    Anfragen