Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 17.02.2023 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 9
Bekanntgabe eines in der nicht öffentlichen Sitzung am 20. Januar 2023 gefassten Beschlusses
In der Sitzung am 20. Januar 2023 hat der Gemeinderat eine Erhöhung der jährlichen Nutzungsentschädigung für die TSV-Halle für die kommunalen Nutzungen (Schulsport, Kindergärten) auf 20.000 € beschlossen.
- TOP 10
Neubau Kindertagesstätte Botenheimer Weg:
Erschließung (Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) - Vergabe
Neben der eigentlichen Hochbaumaßnahme der neuen Kindertagestätte sind zur Erschließung des Objektes Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Dies sind Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie als sichtbarste und umfangreichste Maßnahme die straßenmäßige Erschließung. Die Ausschreibung der Maßnahme wurde durch das Büro i-motion aus Ilsfeld durchgeführt. Ein Vertreter des Büros wird in der Sitzung anwesend sein und das Ergebnis der Ausschreibung erläutern. Im Anschluss soll dann die Vergabe der Arbeiten erfolgen.
- TOP 11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften
"Weinausschank Michaelsberg" - Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Für den geplanten Weinausschank am Michaelsberg wurde am 20.02.2022 das Bebauungsplanverfahren durch den Gemeinderat eingeleitet. Vom 14.03. bis 14.04.2022 wurden die frühzeitige Behördenbeteiligung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Zwischenzeit aufbereitet und – wo notwendig – Planänderungen durchgeführt. Dem Gemeinderat wird der daraus entstandene Planentwurf vorgestellt, im Anschluss soll die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgen. Am Ende der Auslegung ist dann der Satzungsbeschluss vorgesehen.
- TOP 12
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 - Beratung des Entwurfs
Jede Kommune muss für jedes Jahr einen Haushaltsplan mit Haushaltssatzung erstellen. In diesem sind beispielsweise die geplanten Ausgaben und Einnahmen sowohl für den laufenden Betrieb wie auch für größere Beschaffungen, Baumaßnahmen oder sonstige Investitionen enthalten. Außerdem werden eventuelle Kreditaufnahmen und der Stellenplan der Gemeindebeschäftigten dargestellt. Zunächst erhält der Gemeinderat einen Entwurf des Haushaltsplans zur Beratung. In der folgenden Sitzung soll dieser dann verabschiedet und dem Landratsamt Heilbronn zur Genehmigung vorgelegt werden.
- TOP 13
Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn im zweiten Halbjahr 2022
Zwei Mal im Jahr werden dem Gemeinderat die an die Gemeinde geleisteten Spenden zur Genehmigung vorgelegt.
- TOP 14
Bausache:
Erstellung eines Einfamilienhauses, Flst. 5036/5, Gartenweg 4
Bei der Gemeinde liegen vier Bauanträge vor, zu denen der Gemeinderat eine städtebauliche Beurteilung anzugeben hat. Die Bauvorhaben liegen entweder im unbeplanten Innenbereich (TOP 17), benötigen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (TOP 15) oder liegen im Bereichen, in denen lediglich ein Baulinienplan existiert (TOP 14, TOP 16).
- TOP 15
Bausache:
Umbau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Flst. 5015/4, Nelkenstraße 13
Bei der Gemeinde liegen vier Bauanträge vor, zu denen der Gemeinderat eine städtebauliche Beurteilung anzugeben hat. Die Bauvorhaben liegen entweder im unbeplanten Innenbereich (TOP 17), benötigen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (TOP 15) oder liegen im Bereichen, in denen lediglich ein Baulinienplan existiert (TOP 14, TOP 16).
- TOP 16
Bausache:
Teilabbruch der vorhandenen Garage, Erweiterung zur Doppelgarage, Flst. 4665/3, Steuppergstraße 57
Bei der Gemeinde liegen vier Bauanträge vor, zu denen der Gemeinderat eine städtebauliche Beurteilung anzugeben hat. Die Bauvorhaben liegen entweder im unbeplanten Innenbereich (TOP 17), benötigen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (TOP 15) oder liegen im Bereichen, in denen lediglich ein Baulinienplan existiert (TOP 14, TOP 16).
- TOP 17
Bausache:
Umbau Dachgeschoss der Süd-West-Dachhälfte, Verlegung des Kamins, neue Position Lastenaufzug, Flst. 154, Gabelberg 30
Bei der Gemeinde liegen vier Bauanträge vor, zu denen der Gemeinderat eine städtebauliche Beurteilung anzugeben hat. Die Bauvorhaben liegen entweder im unbeplanten Innenbereich (TOP 17), benötigen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (TOP 15) oder liegen im Bereichen, in denen lediglich ein Baulinienplan existiert (TOP 14, TOP 16).
- TOP 18
Bekanntgaben
- TOP 19
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