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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 16.05.2023 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 46

    Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 - Vorschlagsliste der Gemeinde

    Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. 

    Die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen Schöffenwahlausschuss unter dem Vorsitz eines Richters am Amtsgericht bzw. eines Jugendrichters. In dem Verfahren zur Vorbereitung dieser Wahl haben die Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe: sie müssen für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt. Die Amtszeit der gewählten Schöffen endet am 31.12.2023. Jede Gemeinde wurde nun von ihrem zuständigen Landgericht aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Im Falle der Schöffen muss die Gemeinde Cleebronn eine Person benennen. Auf die Veröffentlichung der Gemeinde haben sich zwei Personen in Cleebronn für die Schöffenwahl beworben. Aus diesen beiden Personen hat der Gemeinderat eine Person als Vorschlag zu wählen.

  • TOP 47

    Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 - Vorschlagsliste der Gemeinde

    Die Amtszeit der gewählten Jugendschöffen endet ebenfalls am 31.12.2023. Jede Gemeinde wurde vom Landratsamt aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen zu erstellen. Im Falle der Jugendschöffen muss die Gemeinde Cleebronn eine Person benennen. Im Übrigen richtet sich die weitere Vorgehensweise nach dem Verfahren der Vorschlagsliste für die Schöffen.

    Auf den Aufruf der Gemeinde hat sich niemand für dieses Ehrenamt beworben. Somit kann keine Person seitens der Gemeinde Cleebronn benannt werden.

  • TOP 48

    Bausache:

    Neubau Stützmauer Nord & West, Geländeauffüllung, Schützenstraße 30/1, Flst. 4704 (nachträgliche Genehmigung)

    Zu zwei eingereichten Bauanträgen ist die städtebauliche Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.

  • TOP 49

    Bausache:

    Umnutzung und Teilung einer früheren Bankfiliale in 1. Eine verkleinerte Gewerbeeinheit und 2. In eine neue Drei-Zimmer-Wohnung, Hauptstraße 4, Flst. 102/1

    Zu zwei eingereichten Bauanträgen ist die städtebauliche Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.

  • TOP 50

    Gemeinsamer Gutachterausschuss: 

    Beitritt / Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Eppingen

    Die Gemeinde Cleebronn hat ihren eigenen Gutachterausschuss zum 30.06.2019 aufgelöst und ist zusammen mit 12 weiteren Kommunen aus dem Zabergäu, dem Leintal und dem Verwaltungsraum Eppingen dem gemeinsamen Gutachterausschuss der Großen Kreisstadt Eppingen beigetreten. 15 weitere Kommunen aus den Raumschaften Weinsberger Tal, Schozach- und Bottwartal und östlicher Landkreis Heilbronn haben nun den Antrag gestellt, sich ebenfalls dem gemeinsamen Gutachterausschuss Eppingen anzuschließen. Daher müsste die bisher bestehende Vereinbarung geändert werden.

  • TOP 51

    Neubau Kindertagesstätte Botenheimer Weg – Vergabe von Schreinereileistungen (Einbauküchen und Einbaumöbel) und lose Möblierungen

    Für den Neubau der Kindertagesstätte im Botenheimer Weg ist aktuell das Gewerk Schreinereileistungen (Einbauküchen und Einbaumöbel) und lose Möblierungen durch den Gemeinderat zu vergeben.

  • TOP 52

    Bekanntgaben

  • TOP 53

    Anfragen