Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 19.04.2024 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 40
Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung am 19. März 2024 gefassten Beschlüssen
In der nicht öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 hat der Gemeinderat seine Stellungnahme zum Besetzungsverfahren der Schulleitungsstelle der Friedrich-Hölderlin-Grundschule abgegeben. Weiter hat er sich zu einer Bauanfrage des TSV Cleebronn geäußert.
- TOP 41
Einwohnerfragen
Jeweils im Januar, April, Juli und Oktober besteht für Einwohner die Möglichkeit, Fragen an die Gemeindeverwaltung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung zu stellen. Diese werden im Anschluss über die Hopmepage beantwortet.
- TOP 42
Satzung zur 7. Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde Cleebronn (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung vom 31.03.2004)
Die Friedhofsatzung der Gemeinde Cleebronn legt fest, dass Grabeinfassungen jeder Art – auch aus Pflanzen – nicht zulässig sind, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt hat oder belegen will.“
Diese Regelung führt seit Jahren wiederholt zu Diskussionen mit Nutzungsberechtigten, vor allem wenn diese eine Grabeinfassung errichten möchten. In der Vergangenheit wurde eine Vielzahl von Grabeinfassungen errichtet – ohne Genehmigung der Gemeinde. Eine Kontrolle fand diesbezüglich bis vor wenigen Jahren nicht statt, auch wurden keine Rückbauverpflichtungen ausgesprochen. Seit einigen Jahren wird die Einhaltung der Vorschriften der Friedhofsatzung genauer überprüft und kontrolliert. Dabei wurde der beschriebene Zustand vorgefunden. Gleichzeitig mehren sich kritische Stimmen vor allem von den Nutzungsberechtigten, die sich an die Satzung gehalten und auf eine Einfassung verzichtet haben. Nach Prüfung durch den Bauhof gibt es keine technischen Gründe für ein Verbot von Grabeinfassungen. Das der Satzung der Gemeinde zugrundeliegende Satzungsmuster des Gemeindetags hat als Begründung für ein Verbot von Grabeinfassungen folgende Argumentation:
„Entsprechend neuzeitlichen Auffassungen über die Friedhofsgestaltung soll auf Grabeinfassungen verzichtet werden, weil sie gegenüber der Gemeinschaft der Toten, die auf dem gemeinsamen Friedhof zum Ausdruck kommen soll, trennend wirken und weil sie das Gesamtbild stören.“
Diese Argumentation hat aus Sicht der Verwaltung eher theoretischen Charakter und erscheint überholt. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung sollte daher das Verbot der Grabeinfassungen aus der Satzung herausgenommen werden.
- TOP 43
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Weinausschank Michaelsberg“
- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Cleebronn und dem Land Baden-Württemberg
- Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung
- Satzungsbeschluss
- Abschluss eines Durchführungsvertrags
Das am 25.02.2022 durch den Gemeinderat begonnene Bebauungsplanverfahren geht nun seinem verfahrensmäßigen Ende entgegen. Zum Abschluss müssen die bei der erneuten Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen behandelt, der Durchführungsvertrag mit dem Projekträger gebilligt und die abzuschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem dem Land gebilligt werden. Mit dem Satzungsbeschluss kann das Verfahren dann formell abgeschlossen werden.
- TOP 44
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn – 5. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Vorberatung und Beauftragung der Cleebronner Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
- Behandlung der Stellungnahmen aus der Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Die Verfahren zum Flächennutzungsplan werden von der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn unter Regie der Stadt Brackenheim durchgeführt. Zuständig für die erforderlichen Beschlüsse ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft. Diesem gehören Vertreter des Stadtrates Brackenheim und Vertreter des Gemeinderates Cleebronn an. Der Cleebronner Gemeinderat ist somit nicht direkt zustänig. Allerdings weist er im Vorfeld einer Ausschusssitzung die eigenen Mitglieder zur entsprechenden Abstimmung an. Zur nächsten anstehenden Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses im Mai erfolgt dies nun in der aktuellen Gemeinderatssitzung in Bezug auf die 5. und die 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans.
- TOP 45
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn – 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Vorberatung und Beauftragung der Cleebronner Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
- Einleitungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs
Die Verfahren zum Flächennutzungsplan werden von der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn unter Regie der Stadt Brackenheim durchgeführt. Zuständig für die erforderlichen Beschlüsse ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft. Diesem gehören Vertreter des Stadtrates Brackenheim und Vertreter des Gemeinderates Cleebronn an. Der Cleebronner Gemeinderat ist somit nicht direkt zustänig. Allerdings weist er im Vorfeld einer Ausschusssitzung die eigenen Mitglieder zur entsprechenden Abstimmung an. Zur nächsten anstehenden Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses im Mai erfolgt dies nun in der aktuellen Gemeinderatssitzung in Bezug auf die 5. und die 6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans.
- TOP 46
Bekanntgaben
- TOP 47
Anfragen