Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

 

 

zurück zur Sitzungliste

Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 14.05.2024 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 54

    Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung am 19. April 2024 gefassten Beschlüssen

    In der Sitzung am 19.04.2024 hat der Gemeinderat über einen Förderantrag eines Cleebronner Vereines Beschluss gefasst. Außerdem wurde über eine Personalangelegenheit beschlossen sowie eine Grunderwerbsangelegenheit behandelt.

  • TOP 55

    Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Erlebnispark Tripsdrill Erweiterung Wildparadies - 1. Deckblattänderung“

    • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
    • Beschluss des Bebauungsplanentwurfs sowie der örtlichen Bauvorschriften
    • Beschluss über die ortsübliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

    Der bestehende und rechtskräftige Bebauungsplan „Erlebnispark Tripsdrill Erweiterung Wildparadies“ (vom 18.12.2009) soll im östlichen Eingangsbereich geändert werden. 

     

    Grund hierfür sind die geänderten Anforderungen an den Betrieb des Wildparadieses. Um der weiter wachsenden Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten und den gestiegenen Anforderungen an einen funktional entsprechenden, attraktiven Eingangsbereich entgegenzukommen, ist es erforderlich, diesen Komplex des Wildparadieses zu erneuern und zu erweitern. Der Änderungsbereich befindet sich ausschließlich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wildparadies Tripsdrill“ und innerhalb des bisherigen Baufensters SO G 2 p. Das hierzu erforderliche Verfahren soll in der Sitzung angestoßen werden.

  • TOP 56

    Integrationsmanagement – Kooperation mit der Stadt Brackenheim

    Die hauptamtliche Betreuung und Integrationsarbeit für geflüchtete Personen (in der so genannten Anschlussunterbringung) wird aktuell durch Mitarbeiter des Landratsamtes Heilbronn durchgeführt. Das Land Baden-Württemberg hat die dafür erforderlichen Finanzmittel aufgestockt und den Kommunen ein Wahlrecht eingeräumt. Diese können die Mittel entweder direkt abrufen und die Integrationsarbeit mit eigenem Personal durchführen. Oder sie geben die Mittel dem Landkreis weiter, damit dieser die Integrationsarbeit weiter durchführt.

    Die Stadt Brackenheim hat der Gemeinde Cleebronn vorgeschlagen, hier interkommunal zusammenzuarbeiten und diese Arbeit nicht durch den Landkreis durchführen zu lassen sondern durch Personal der Stadt Brackenheim. In der Sitzung soll durch die Integrationsbeauftragte der Stadt Brackenheim ein Modell für diese Kooperation vorgestellt und gegebenenfalls beschlossen werden.

  • TOP 57

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Weinausschank Michaelsberg“ 

    • Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Cleebronn und dem Land Baden-Württemberg
    • Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung
    • Satzungsbeschluss
    • Abschluss eines Durchführungsvertrags

    In der April-Sitzung des Gemeinderates konnte der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan noch nicht erfolgen, da eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Land Baden-Württemberg nochmals überarbeitet werden musste. Da dies zwischenzeitlich geschehen ist, kann nun der Satzungsbeschluss erfolgen.

  • TOP 58

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2024/2025 und 2025/2026 und Änderung des Gebührenverzeichnisses der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten

    Der Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg sowie die kirchlichen Fachverbände haben die Kommunen darüber informiert, dass sich die Verbände auf eine Empfehlung zur Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten verständigt haben. Zum Kindergartenjahr 2024/2025 sollen die Beiträge um durchschnittlich 7,5 % und zum Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 % erhöht werden. Entsprechend der langjährigen Handhabung und in Anbetracht des sehr niedrigen Kostendeckungsgrades in den Einrichtungen wird empfohlen, diese Anpassungen wie empfohlen umzusetzen.

  • TOP 59

    Satzung zur 7. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn

    Wenn Änderungen an den Kindergartengebühren der Gemeindekindergärten beschlossen werden, ist zur Umsetzung eine Änderung der geltenden Gebührensatzung erforderlich. Dies ist aus formellen Gründen separat zu beschließen.

     

  • TOP 60

    Anpassung der Elternbeiträge für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule

    Die Gebühren für das kommunale Betreuungsangebot an der Grundschule werden seit 2020 im selben Maß angepasst, wie die Beiträge in den Kindergärten. Daher steht zum neuen Schuljahr 2024/2025 und dann auch 2025/2026 ebenfalls eine Erhöhung der Beiträge in dem empfohlenen Umfang an.

  • TOP 61

    Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu – Änderung der Verbandssatzung

    Die Gemeinde Cleebronn ist Gründungsmitglied des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu. Hauptaufgabe des Zweckverbandes ist die Erschließung, Vermarktung und Verwaltung des interkommunalen Industriegebietes „Langwiesen“.

     

    Die Verbandssatzung wurde zuletzt im Mai 2017 überprüft und aufgrund der zahlreichen Änderungsbedarfe komplett neu gefasst. Seit diesem Zeitpunkt haben sich einige rechtliche sowie tatsächliche Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Verbandssatzung notwendig machen. Die Änderung der Verbandssatzung bedarf der Zustimmung der Gemeinderäte aller Verbandsmitglieder, eines Beschlusses der Verbandsversammlung und einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Abschließend ist noch eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich.

  • TOP 62

    Einziehung einer Teilfläche der Gemeindestraße Flst. 5983 in Treffentrill nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg

    In der Sitzung am 19.01.2024 hat der Gemeinderat den Beschluss zur beabsichtigten Einziehung einer Teilfläche des Flst. 5983 gefasst. Diese Absicht der Einziehung wurde ortsüblich im Mitteilungsblatt am 26.01.2024 veröffentlicht. Innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung sind keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung eingegangen. Somit kann der Gemeinderat nach Ablauf der drei Monate den endgültigen Beschluss zur Einziehung fassen.

  • TOP 63

    Bekanntgaben

  • TOP 64

    Anfragen