Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 18.10.2024 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 109
Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse aus der Sitzung vom 13.09.2024
In der Sitzung des Gemeinderates wurde über Personalangelegenheiten und einen Stundungsantrag beraten und beschlossen.
- TOP 110
Einwohnerfragen
- TOP 111
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels -
Kooperationsprojekt von insgesamt 26 Gemeinden im südlichen Landkreis HeilbronnDie Gemeinde Cleebronn hat zusammen mit dem interkommunalen Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Eppingen einen Mietspiegel erstellen lassen. Durch den Beitritt der südwestlichen Landkreiskommunen zu diesem Gutachterausschuss soll nun ein neuer Mietspiegel für die Mitglieder erstellt werden.
- TOP 112
Satzung zur 8. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kindergartengebühren der Gemeinde Cleebronn
In der neuen kommunalen Kindertagesstätte werden künftig Angebote der Kinderbetreuung offeriert, die bislang in den kommunalen Kindergärten nicht angeboten wurden. Daher gab es für solche Angebote keine Gebührensätze. Diese müssen nun durch eine Satzungsänderung festgelegt werden.
- TOP 113
Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II)
hier: Formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.07.2024 neben der Synopse über die Behandlung der Stellungnahmen, die im Zuge der Unterrichtung der Teilfortschreibung Windenergie II des Regionalplans 2020 nach § 9 Abs.1 ROG eingingen, auch den Planentwurf und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und 3 LplG beschlossen. Gegenstand der Teilfortschreibung Windenergie II des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 ist die Erreichung des nach § 20 KlimaG BW gesetzlich vorgegebenen Flächenziels. Demnach müssen mind. 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das Flächenziel ist nach § 13a LplG bis zum 30.09.2025 zu erreichen. Der 30.09.2025 ist die gesetzlich vorgegebene Frist für den Satzungsbeschluss. Weiter wird die in § 11 Abs.3 Nr. 7 LplG geforderte Öffnung der Regionalen Grünzüge für Windkraftanlagen durch die Teilfortschreibung Windenergie II umgesetzt. Der Planungsraum umfasst die Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, den Hohenlohekreis, den Main-Tauber-Kreis, sowie den Stadtkreis Heilbronn. Mit dem formellen Beteiligungsverfahren bekommen die Kommunen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Der Regionalverband Heilbronn-Franken macht gem. § 12 Abs. 2 Sätze 3 bis 7 LplG von der Möglichkeit Gebrauch, die Beteiligung digital durchzuführen. Der Regionalverband Heilbronn-Franken nutzt hierfür ein Beteiligungsportal.
- TOP 114
Teilnahme Bündelausschreibung 2026-2028 für den kommunalen Strombedarf
Die Servicegesellschaft des Gemeindetages bietet für die Jahre 2026-2028 wieder eine gemeinsame Bündelausschreibung für den Strombezug an. Aufgrund der gemachten guten Erfahrungen soll sich die Gemeinde wieder an der Bündelausschreibung beteiligen.
- TOP 115
Entschlammung von Rückhaltebecken – Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben
Nach mehrere Starkregenereignissen in diesem Sommer mussten mehrere Rückhaltebecken kurzfristig entschlammt werden. Die Aufwendungen hierfür, die sonst über einen längeren Zeitraum verteilt anfallen, fallen dadurch außerplanmäßig in diesem Jahr an.
- TOP 116
Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Cleebronn
Aufgrund der Grundsteuerreform auf Bundesebene gelten die bisherigen Hebesätze für die Grund- und Gewerbsteuern nur noch bis 31.12.2024 und müssen anschließend neu festgesetzt werden. Da der Hauhaltsplan 2025 bis dahin nicht verabschiedet sein wird, sind die Hebesätze vor dem 01.01.2025 durch eine separate Hebesatzsatzung vom Gemeinderat festzusetzen.
- TOP 117
Bekanntgaben
- TOP 118
Anfragen