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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 19.07.2024 um 20:00 Uhr

Sitzungsteil II

Tagesordnung:

  • TOP 76

    Einführung und Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte

    Der Gemeinderat hat in seiner bisherigen Zusammensetzung über eventuell vorliegende Hinderungsgründe der neu gewählten Gemeinderäte beraten und Beschluss gefasst. Auf den Tagesordnungspunkt 73 des ersten Teils der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

    Damit kann die erste Sitzung des neuen Gemeinderats erfolgen. In dieser Sitzung verpflichtet der Bürgermeister die Gemeinderäte gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Der Bürgermeister erläutert die Rechtsstellung der Gemeinderäte, bevor er den Mitgliedern die Verpflichtungsformel vorträgt. Diese lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Durch die Worte "Ich gelobe es." erkennen die Gemeinderäte die zuvor genannte Verpflichtungsformel an.

  • TOP 77

    Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters

    Nach § 48 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die ehrenamtlichen Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Die Anzahl der Stellvertreter ist in Cleebronn in der Hauptsatzung auf zwei festgelegt.

     

    Grundsätzlich kann bei dieser Wahl offen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht, ansonsten muss geheim gewählt werden. Die Gewählten sind verpflichtet, ihre Bestellung anzunehmen. Die Wahlen müssen in Form der Mehrheitswahl durchgeführt werden. Die einzelnen Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen bestellt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden erhält. Der Bürgermeister ist bei der Mehrheitswahl stimmberechtigt. Stimmenthaltungen werden bei der Zahl der erforderlichen Mehrheit mitberücksichtigt und wirken sich damit als Ablehnung aus. Erreicht keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, findet bei mehreren Bewerbern Stichwahl statt. An ihr nehmen die beiden Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl teil, es entscheidet die einfache Mehrheit. Weitere Festlegungen (z.B. nach erreichten Stimmenzahlen oder Fraktionsgrößen) gibt es keine, der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei, welche Mitglieder er als ehrenamtliche Stellvertreter wählt.

     

  • TOP 78

    Besetzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderats und Benennung der weiteren Vertreter für den gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn und für den Qualitätskreis KiTa

    Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Cleebronn ist ein beratender Technischer Ausschuss zu bilden. Zwar ist eine Neubesetzung dieses beratenden Ausschusses nach einer Gemeinderatswahl nicht zwingend erforderlich. Infolge des Ausscheidens eines Ratsmitglieds ist eine Neubesetzung aber erforderlich. Außerdem müssen die weiteren Vertreter für den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn und für den Qualitätskreis KiTa benannt werden.

     

    I. Technischer Ausschuss

     

    Die Mitglieder des beratenden Ausschusses Technischer Ausschuss müssen gewählt werden, sofern über deren Besetzung keine Einigung erzielt wird. 

     

    Der Technische Ausschuss besteht neben dem Bürgermeister jeweils aus sechs ordentlichen Mitgliedern und deren Stellvertretern. Es soll das Prinzip der persönlichen Stellvertretung stattfinden. 

     

    Die bisherige Besetzung sah wie folgt aus:

    Mitglied:

    Klaus Beyl

    Steffen Burrer

    (Richard Fabisiak

    Andreas Schüdi

    Wilhelm Speitelsbach

    Gerald Seidler

     

     

    FWV

    CDU

    FWV)

    CDU

    PC

    AGU

     

    Verhinderungstellvertreter:

    Wolfgang Beyl

    Benjamin Beuttner

    Magdalena Storz

    Ann-Kathrin Binder

    Irene Zwetzich

    Immanuel Grenda

     

    PC

    CDU

    FWV

    CDU

    PC

    AGU

       

    Zumindest für das bisherige Gemeinderatsmitglied Richard Fabisiak ist eine Neubenennung erforderlich.

     

     

    II. Gemeinsamer Ausschuss der VVG Brackenheim-Cleebronn

     

    Für den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn sind vier weitere Vertreter (mit Stellvertreter) zu wählen. Die bisherige Besetzung stellte sich wie folgt dar:

     

    Mitglied:

    Benjamin Beuttner

    Klaus Beyl

    Immanuel Grenda

    Wolfgang Beyl

     

    CDU

    FWV

    AGU

    PC

     

    Verhinderungsstellvertreter:

    Andreas Schüdi

    Magdalena Storz

    Gerald Seidler

    Wilhelm Speitelsbach

     

     

    CDU

    FWV

    AGU

    PC

     

    Auch wenn ggf. keine personellen Änderungen eingetreten sind, ist eine formelle Neubenennung bzw. Wahl erforderlich.

     

    III. Qualitätskreis KiTa:

     

    Für den Qualitätskreis KiTa sind drei weitere Vertreter mit Stellvertreter zu benennen bzw. zu wählen.

    Die bisherige Besetzung war:

    Mitglied:

    Ann-Kathrin Binder

    Irene Zwetzich

    Magdalena Storz

     

    CDU

    PC

    FWV

    Verhinderungsstellvertreter:

    Steffen Burrer

    Wolfgang Beyl

    (Richard Fabisiak

     

    CDU

    PC

    FWV)

    Auch hier ist eine Neubenennung mindestens für das ausgeschiedene Mitglied Richard Fabisiak erforderlich.

     

    Seitens der Verwaltung wir die Vorlage eines gemeinsamen interfraktionellen Besetzungs- bzw. Wahlvorschlags empfohlen. So könnte die Besetzung der Ausschüsse im einfachen Verfahren der Einigung erfolgen.

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