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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 28.03.2025 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • TOP 26

    Bekanntgabe eines in der nicht öffentlichen Sitzung am 18.02.2025 gefassten Beschlusses

    In der nicht öffentlichen Sitzung am 18. Februar 2025 wurde über den Zuschussantrag eines Cleebronner Vereines Beschluss gefasst.

  • TOP 27

    Vorstellung der Arbeit des DRK-Ortsvereins Brackenheim

    Der DRK-Ortsverein Brackenheim engagiert sich seit 1926 in und um Brackenheim für das Deutsche Rote Kreuz. Zum Vereinsgebiet gehört nicht nur die Stadt Brackenheim, sondern auch Güglingen und Cleebronn. Derzeit zählt der Ortsverein ca. 500 Mitglieder. Davon gehören 50 zu den aktiven Helfern der Bereitschaft und des Jugendrotkreuzes.  Der Ortsverband engagiert sich vor allem im Sanitätsdienst, der Jugendarbeit, der Blutspende sowie in der humanitären Hilfe und im Bevölkerungsschutz. Der Vorsitzende, Herr Dr. Henning Schock wird die vielfältige Arbeit des Vereins näher vorstellen.

     

  • TOP 28

    Erneuerung und Sanierung der Wasserleitungen, Kanäle und Verkehrsflächen in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße – Beauftragung zur Befahrung und Auswertung von Hausanschlüssen

    Die Sanierung der Wasserleitungen, der Abwasserkanäle und der Straßen- und Gehwegflächen in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße (sowie Teilflächen der Schillerstraße und der Hofäckerstraße) wird die Großbaumaßnahme der Gemeinde in den Jahren 2025 und 2026 sein. In dem genannten Sanierungsbereich wurden bislang die Hausanschlüsse der Abwasserkanäle nicht befahren und auf Schäden untersucht. Dies sollte in diesem Zusammenhang noch vor dem Beginn der Sanierung erfolgen, damit auch dort eventuell vorhandene Schäden im Zuge dieser Maßnahme saniert werden könnten. Da der Haushaltsplan 2025 noch nicht verabschiedet und genehmigt ist, ist hierfür ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

  • TOP 29

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 - Verabschiedung

    Der Entwurf des Haushalts 2025 wurde in der Februar-Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt. Sofern kein größerer Änderungsbedarf seitens des Gemeinderates gesehen wird, kann der Entwurf in der März-Sitzung verabschiedet und anschließend dem Landratsamt Heilbronn zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • TOP 30

    6. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Brackenheim-Cleebronn 

    a) Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

    b) Beschluss zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    –  Beauftragung der Cleebronner Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses

    Die Erstellung, Fortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Verantwortlichkeit der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Brackenheim-Cleebronn. Diese entscheidet anstelle der Kommunen Brackenheim und Cleebronn über den Flächennutzungsplan. Entscheidungsgremium ist der Gemeinsame Ausschuss (GA) der VVG, der aus den beiden Bürgermeistern, sowie sechs Gemeinderäten aus Brackenheim und vier aus Cleebronn besteht. Vor einer Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses sind die Vertreter der Kommunen von ihren jeweiligen Gemeinderäten mit der entsprechenden Stimmabgabe in der anstehenden Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses zu beauftragen. Die nächste Sitzung des GA ist am 7. April 2025. Die Cleebronner Mitglieder werden in der aktuellen Sitzung entsprechend beauftragt.

  • TOP 31

    Entsorgung des Aushubs von Regenrückhaltebecken - Auftragsvergabe

    Diese Thematik wurde erstmals am 18.10.2024 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Gremium hat diesen Tagesordnungspunkt jedoch vertagt, da die Meinung bestand, dass das ausgebaggerte Material nicht entsorgt werden müsste, sondern wieder in Ackerflächen oder Weinberge eingebauet werden könnte. Nachdem weitere Untersuchungen des Materials beauftragt und die Ergebnisse dem Landratsamt vorgelegt wurden, hat dieses die ursprüngliche Meinung der Verwaltung bestätigt. Das Erdmaterial darf wegen der Überschreitung verschiedener Grenzwerte nicht wieder eingebaut werden und muss entsorgt werden.

  • TOP 32

    Bausache:

    Nutzungsänderung der Einliegerwohnung im Keller für gewerbliche Zwecke, Silvanerstraße 13

    Für eine beantragte Nutzungsänderung ist die städtebauliche Beurteilung der Gemeinde erforderlich.

  • TOP 33

    Bekanntgaben

  • TOP 34

    Anfragen