Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine Gemeinderat Cleebronn für 2025
- Achtung: Die Sitzung im Februar findet am 18.02.2025 statt (nicht 21.02.2025).
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 18.02.2025 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- TOP 14
Bekanntgabe von in der nicht öffentlichen Sitzung am 17. Januar 2025 gefassten Beschlüssen
In der nicht öffentlichen Sitzung am 17. Januar 2025 wurde dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde, dem Landkreis Heilbronn und der Fischer KG zugestimmt. Außerdem wurde über eine Grundstücksangelegenheit beraten sowie die Entschädigungssätze der Freiwilligen Feuerwehr vorberaten.
- TOP 15
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 - Entwurfsvorstellung
Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 mit Haushaltssatzung werden von der Kämmerei in der Sitzung vorgestelt. Die endgültige Verabschiedung des Haushalts 2025 ist in der März-Sitzung geplant.
- TOP 16
Genehmigung von Spenden an die Gemeinde Cleebronn aus dem 2. Halbjahr 2024
Weitere im zweiten Halbjahr 2024 bei der Gemeinde eingegangene Spenden sind vom Gemeinderat zur Annahme zu beschließen.
- TOP 17
Satzung zur vierten Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Dieser Tagesordnungspunkt war bereits Gegenstand der Sitzung am 22.11.2024. Auf Antrag einer Ratsmehrheit wurde dieser jedoch zwecks Vorberatung und Abstimmung mit der Feuerwehr von Tagesordnung abgesetzt. Nachdem die Beratungen mittlerweile abgeschlossen sind, kann die Satzung erneut zur Beschlussfassung gestellt werden.
- TOP 18
Vorstellung Kinderschutzkonzept der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Januar-Sitzung zur Vorstellung eingeplant. Eine Mehrheit des Rates wünschte aber eine Vertagung, um sich in die Materie einarbeiten zu können. Daher erfolgt die Vorstellung nun in der Februar-Sitzung.
- TOP 19
Bausache: Neuerrichtung Balkon und zwei Stahlstützen, Kirchgasse 16 – veränderte Planung
Das beantragte Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde. Daher ist eine städtebauliche Bewertung durch den Gemeinderat erforderlich.
- TOP 20
Bekanntgaben
- TOP 21
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