Wohnen und Bauen

Wohnbauflächen und Bauplätze

Die Gemeinde verfügt derzeit über keine kommunalen Bauplätze.

Bitte beachten Sie folgende Änderung im Baurecht:

Die Landesbauordnung wurde geändert: Ab sofort sind baurechtliche Anträge und Anzeigen im Kenntnisgabeverfahren nicht mehr über das Bürgermeisteramt Cleebronn, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen. Außerdem erfolgt künftig eine Begrenzung der Nachbarbenachrichtigung auf die Fälle, in denen Nachbarn tatsächlich unmittelbar betroffen sind, also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.

Ab Juli 2024 startet das „Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn

Ab Juli setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).

 

Ab Montag, 1. Juli können digitale Bauanträge beim Landratsamt nur noch über diese Plattform eingereicht werden.

Für die Nutzung von ViBa ist eine Bund-ID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.

Anträge in Papierform sind noch bis Jahresende möglich.

 

Beachten Sie, dass aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung (LBO) baurechtliche Anträge und Anzeigen im Kenntnisgabeverfahren nicht mehr über das Bürgermeisteramt, sondern direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen sind. Außerdem werden Angrenzer infolge der geänderten LBO in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.

Weitere Informationen und der Zugang zum ViBa sind auf der Homepage des Landratsamts unter www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren.